Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Aktionstag "Rauchwarnmelder" am Freitag, 13. März 2015

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Seit Anfang des Jahres schreibt die Landesbauordnung vor, dass Rauchwarnmelder in Räumen installiert sein müssen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und innerhalb der Wohneinheit in den Rettungswegen zu diesen Räumen. Dass Rauchwarnmelder einen guten vorbeugenden Brandschutz bieten, ist aber in der Bevölkerung leider noch immer nicht allen bewusst. Deshalb erinnert traditionell an einem Freitag der 13. ein bundesweiter Aktionstag an die lebensrettende Funktion der kleinen Helfer.

Der Landtag von Baden-Württemberg hatte im Juli 2013 die Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Rauchmelder können Leben retten – der laute Alarm des Rauchwarnmelder (umgangssprachlich auch Rauchmelder, Brandmelder oder Feuermelder genannt) warnt auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und verschafft den nötigen Vorsprung, um sich in Sicherheit bringen zu können.

In Baden-Württemberg kommen jährlich beispielsweise immer noch etwa 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Die meisten von ihnen werden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht. Bundesweit verunglücken rund 70 Prozent aller Brandopfer nachts in den eigenen vier Wänden. Gefährlich ist dabei nicht so sehr das Feuer, sondern der Rauch. 95 Prozent der Brandtoten sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung!

Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, so dass die Opfer im Schlaf überrascht werden, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken.

Ursache für die meisten Brände ist aber im Gegensatz zur landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus.

Weiter Informationen gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de
oder bei allen örtlichen Feuerwehren.

Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht in Baden-Württemberg gibt es unter:
www.baden-wuerttemberg.de/de/bw-gestalten/nachhaltiges-baden-wuerttemb.....tz/rauchwarnmelderpflicht