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Änderung des Feuerwehrgesetzes ist beschlossen

Der Landtag von Baden-Württem­berg hat nach zweiter Lesung und Bera­tung im Innen­aus­schuss das Gesetz zur Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes beschlossen. Die Ände­rungen treten nach Bekannt­ma­chung im Gesetz­blatt in Kraft.

Eben­falls beschlossen wurde die Ände­rung des Ret­tungs­dienst­ge­setzes sowie der Lan­des­bau­ord­nung. Mit Span­nung erwartet wird nun die Ände­rung der Ausführungs­ver­ord­nung zur Lan­des­bau­ord­nung. Die dor­tigen Vor­schriften zur Bau­ausführung haben auch unmit­tel­bare Aus­wir­kungen für die Feu­er­wehren im Hin­blick auf die künftigen bau­li­chen brand­schutz­tech­ni­schen Vor­gaben.