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Änderung des Feuerwehrgesetzes

Der Minis­terrat hat den Gesetz­ent­wurf zur Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes zur Anhörung frei gegeben.

Mit dem Gesetz­ent­wurf soll der Per­so­nal­be­stand der Feu­er­wehren gesi­chert und die Wirt­schaft­lich­keit der Feu­er­wehren ver­bes­sert werden. Die Ver­bes­se­rung der Wirt­schaft­lich­keit ist eine For­de­rung des Rech­nungs­hofs (Denk­schrift 2005) und ent­spricht dem Beschluss des Land­tages vom 2. Februar 2006 (Druck­sache 14/678). Des Wei­teren wird das Gesetz an die tatsächli­chen und recht­li­chen Verände­rungen sowie an die Erfah­rungen der Praxis aus den letzten Jahren ange­passt.

Den Gesetz­ent­wurf und eine Syn­opse können Sie auf dieser Seite her­un­ter­laden.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium