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Änderung der VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen (VwV-Z-Feu)

Mit der Ver­wal­tungs­vor­schrift zur Ände­rung der VwV Zuwen­dungen Feu­er­wehr­wesen vom 14. Dezember 2007 werden der Pau­schal­be­trag für Gemeinden mit einer Abtei­lung Berufs­feu­er­wehr nach Nummer 5.2.2.2 und die Fest­beträge nach Anlage 1 der VwV-Z-Feu mit Wir­kung vom 1. Januar 2008 an die all­ge­meine Preis­ent­wick­lung ange­passt. Die Ver­wal­tungs­vor­schrift berücksich­tigt in Anlage 1 ferner die durch aktu­elle Nor­mungen geänderten Bezeich­nungen ein­zelner Feu­er­wehr­ahr­zeuge und legt erst­mals einen Fest­be­trag für das neu genormte Staf­fellöschfahr­zeug StLF10/6 fest. Der Wort­laut der Ver­wal­tungs­vor­schrift ist ange­schlossen.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg