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Abgasnorm EURO VI - Ausnahmegenehmigung für Einsatzfahrzeuge über 3,5 t

von Medienteam KFV Heilbronn

Der­zeit besteht in Baden-Württem­berg die Möglich­keit, Aus­nah­me­ge­neh­mi­gungen von der Abgas­norm EURO VI für Feu­er­wehr­fahr­zeuge über 3,5 t zu erteilen. Diese Aus­nah­me­ge­neh­mi­gungen konnten der­zeit nur bis zum 31.12.2016 erteilt werden.

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band hatte bereits im Oktober 2015 eine Verlänge­rung dieser Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung beim Innen­mi­nis­te­rium und beim Ver­kehrs­mi­nis­te­rium gefor­dert. Zusammen mit dem Gemein­detag Baden-Württem­berg wurde bei einem Gespräch im Minis­te­rium für Ver­kehr im Februar 2016 die Wich­tig­keit der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gungen ver­deut­licht.

Für Baden-Württem­berg konnte nun eine hilf­reiche Lösung erreicht werden. Die Frist zur Ertei­lung der Aus­nah­me­ge­neh­mi­gungen wurde vom Minis­te­rium für Ver­kehr Baden-Württem­berg bis zum 31.12.2020 verlängert.

Damit entfällt die Not­wen­dig­keit bei den Gemeinden, bis spätes­tens 31.12.2016 ein Fahr­zeug mit der Abgas­norm EURO V zu bestellen. Der Erlass ist auch für die Gemeinden von Bedeu­tung, die in diesem Jahr keinen posi­tiven Zuwen­dungs­be­scheid für eine Förde­rung des Landes nach der Zuwen­dungs­richt­linie Feu­er­wehr­wesen (Z-Feu) erhalten haben. Die Beschaf­fung von Fahr­zeugen mit der Abgas­norm EURO V ist auch in den kom­menden Jahren möglich.

Den Erlass des Minis­te­riums für Ver­kehr Baden-Württem­berg vom 10. August 2016 finden Sie hier:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/allgemein/Ausnahmegenehmigung_EURO_VI_bis_2020.pdf