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200 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg

Die Haus­halts­kom­mis­sion der baden-württem­ber­gi­schen Regie­rungs­ko­ali­tion hat sich Mitte November 2025 auf die Eck­punkte für den Nach­trags­haus­halt 2025 / 2026 sowie auf die Ver­wen­dung des Son­der­vermögens Infra­struktur und Kli­ma­neu­tralität verständigt. Aus dem Son­der­vermögen in Höhe von 500 Mil­li­arden Euro ent­fallen auf Baden-Württem­berg 13,15 Mil­li­arden Euro. Nach dem Beschluss der Haus­halts­kom­mis­sion sollen in Baden-Württem­berg aus dem Son­der­vermögen 200 Mil­lionen Euro in die Infra­struktur der Inneren Sicher­heit inves­tiert werden – ins­be­son­dere in den Kata­stro­phen­schutz sowie in die Droh­nen­ab­wehr.

Die Kreis­feu­er­wehr­verbände des Landes und allen voran, der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg, begrüßen diese Ent­schei­dung ausdrücklich. Es wird betont: Im Kata­stro­phen­schutz sind Inves­ti­tionen jetzt drin­gend not­wendig. Beson­ders die Feu­er­wehren haben große Erwar­tungen.

Thesen zum Kata­stro­phen­schutz bereits seit 2022

Mit Erfah­rungen aus der Bewälti­gung der Corona-Lage und dem Ein­satz nach der Über-flu­tung im Ahrtal hat der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg bereits 2022 zehn Thesen für ein neues Kata­stro­phen­schutz­ge­setz auf­ge­stellt. Die Thesen mar­kieren Eck­punkte und Erwar­tungen zur Stärkung des Kata­stro­phen­schutzes – zum Schutz der Bevölke­rung im Land. Ange­sichts zuneh­mender Kri­sen­lagen und neuer Bedro­hungen – von Natur­er­eig­nissen bis hin zu Cyber­an­griffen und krie­ge­ri­schen Hand­lungen – steht der Kata­stro­phen-schutz vor enormen Her­aus­for­de­rungen. Daraus ergeben sich bereits Erwar­tungen für Inves­ti­tion in Technik und Mate­rial. Mit der nun angekündigten Finan­zie­rung kann dies erfolgen.

Feu­er­wehren leisten Kata­stro­phen­hilfe. Die Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg sind die tra­gende Säule der Gefah­ren­ab­wehr – verlässlich, kom­pe­tent und jeder­zeit ein­satz­be­reit. Ob bei Bränden, Ver­kehrsunfällen oder Kata­stro­phen­lagen: Die Feu­er­wehren sind – inner­halb von nur wenigen Minuten – meist die ersten Ein­satzkräfte vor Ort und verfügen über die not­wen­dige Stärke und Aus­dauer, um lang andau­ernde Lagen – auch über Tage hinweg – bewältigen zu können. Die Feu­er­wehren leisten, über ihren kom­mu­nalen Auf­trag nach dem Feu­er­wehr-gesetz hinaus, im Kata­stro­phen­schutz verlässlich eine Viel­zahl von Auf­gaben. Und die Feu­er­wehren stellen zudem die größte Anzahl von Ein­satzkräften für den Kata­stro­phen­schutz in Baden-Württem­berg.

Auf örtli­cher Ebene:
Auf kom­mu­naler Ebene sind die Feu­er­wehrhäuser Anlauf­punkte bei Strom­ausfällen. Die Feu­er­wehren sind bei allen Ein­satz­lagen schnell und oft als erstes präsent. Die Ein­satzkräfte unterstützen auch über ihre Kern­zuständig­keit hinaus – bei­spiels­weise bei der Pati­en­ten­ver­sor­gung bei einem Mas­sen­an­fall von Ver­letzten.

Überörtliche Hilfe:
Im Kata­stro­phen­fall sind die Feu­er­wehren überörtlich, auch über die Lan­des­grenzen hinaus, ein­satz­be­reit mit Ein­heiten zur Brandbekämpfung und tech­ni­schen Hilfe bei Unfällen, Erd­beben, Über­flu­tungen und zum Schutz gegen CBRN-Gefahren (Gefahr­stoffe). Eine wei­tere Schlüssel­kom­pe­tenz haben die Feu­er­wehren bei der Ein­satz­lei­tung – im eigenen Zuständig­keits­ge­biet ebenso wie bei überörtli­chen Einsätzen.

Finan­zie­rung der Ein­satz­mittel

Für die Auf­gaben im Kata­stro­phen­schutz haben die Gemeinden in den letzten Jahr­zehnten den größten Teil der Ein­satz­fahr­zeuge und Aus­stat­tung finan­ziert. Aller­dings: Kata­stro­phen­schutz ist eine Lan­des­auf­gabe, die von der Feu­er­wehr kom­pe­tent und zuverlässig über­nommen wird. Ohne die Feu­er­wehren kann es keinen funk­tio­nie­renden Schutz der Bevölke­rung geben. Und genau des­halb ist es völlig klar, dass ins­be­son­dere die Gemeinden in der der­zeit ange­spannten Haus­halts­lage für ihre Feu­er­wehren auch von der Finan­zie­rung für den Kata­stro­phen­schutz pro­fi­tieren müssen. Es kann nicht sein, dass die Gemeinden als Träger der Feu­er­wehr auch sämtliche Aus­gaben rund um den Kata­stro­phen­schutz abde­cken müssen!

Die Feu­er­wehren sind die erste und verlässlichste Säule des Bevölke­rungs­schutzes. Sie dürfen bei der Mit­tel­ver­tei­lung nicht länger über­sehen werden. Die Ent­schei­dung, aus dem Son­der­vermögen Infra­struktur jetzt in den Kata­stro­phen­schutz zu inves­tieren, kommt zum rich­tigen Moment und ist drin­gend erfor­der­lich.

Aus­stat­tung der Feu­er­wehren

Kon­kret können bei­spiel­haft die fol­genden not­wen­digen Inves­ti­tionen in die Ausrüstung der Feu­er­wehren für Auf­gaben des Kata­stro­phen­schutzes genannt werden:

  • Mate­rial zum Hoch­was­ser­schutz
  • Hochgeländegängige Logis­tik­fahr­zeuge und Erkun­dungs­fahr­zeuge zum Ein­satz in unzugängli­chen Gebieten
  • Aus­stat­tung zur Durch­haltefähig­keit bei mehrtägigen Einsätzen: Ersatz­klei­dung, Ver­pfle­gungs­vorräte, Hygie­ne­sys­teme und mobile Schlafplätze
  • Gerätschaften zur Not­strom­ver­sor­gung
  • Ein­satz­leit­fahr­zeuge und moderne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­mittel wie Satel­li­ten­funk und satel­li­ten­gestützter Inter­net­zu­gang
  • Erwei­te­rung und Moder­ni­sie­rung von Feu­er­wehrhäusern.

Die Feu­er­wehren sind verlässlich ein­satz­be­reit, sie sind die tra­gende Säule der Gefah­ren­ab­wehr. Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg als die Inter­essen-ver­tre­tung der 200.000 Feu­er­wehr­angehörigen in unserem Hei­mat­land, mit seinen Stadt- und Kreis­feu­er­wehr­verbänden, steht gerne dazu bereit, gemeinsam mit der Lan­des­re­gie­rung jetzt den Bevölke­rungs­schutz in Baden-Württem­berg wei­ter­zu­ent­wi­ckeln und schritt­weise – aber kon­se­quent – an die Bedürfnisse der neuen Realität anzu­passen.