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2. Leitstellentagung des Innenministeriums

von Medienteam KFV Heilbronn

Der direkte Aus­tausch mit den Leit­stel­len­ver­ant­wort­li­chen der Stadt- und Land­kreise sowie der Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen wurde am 16. November 2017 bei der 2. Leit­stel­len­ta­gung des Innen­mi­nis­te­riums mit rund 120 Teil­neh­mern fort­ge­setzt. Schwer­punkte waren Infor­ma­tionen zum Leit­stel­len­pro­jekt, zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, zur Luft­ret­tung und Hin­weise zu Einsätzen bei Terror- oder Amok­lagen.

Die Her­aus­for­de­rungen für die Ein­satzkräfte bei Ein­satz­lagen mit ter­ro­ris­ti­schem Hin­ter­grund unter­scheiden sich von der klas­si­schen Taktik. Lan­des­brand­di­rektor Dr. Karsten Hom­rig­hausen infor­mierte über die vom Innen­mi­nis­te­rium hierzu her­aus­ge­ge­benen Hin­weise für Einsätze bei Terror- oder Amok­lagen. Diese Hin­weise können auf der Home­page der Lan­des­feu­er­wehr­schule
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Einsatztaktik-fuehrung/Sonstiges/Seit…eiseterroramoklagen.aspx
her­un­ter­ge­laden werden.

Prof. Dr. med. Mat­thias Helm, Oberst­arzt am Bun­des­wehr­kran­ken­haus in Ulm, berich­tete über die Erfor­der­nisse und Erfah­rungen bei diesen Ein­satz­lagen. Die Kon­zepte aus dem militärischen Bereich lie­fern eine gute Grund­lage, die auf den zivilen Bereich übert­ragen werden kann. Dr. Jörg Braun und Dietmar Gehr von der Deut­schen Ret­tungs­flug­wacht infor­mierten über die Grundsätze des Ein­satzes der Luft­ret­tung.

Tak­ti­sche Medizin:

Die ret­tungs­dienst­liche Ver­sor­gung bei Ter­ror­anschlägen kann sich von klas­si­schen MANV-Lagen unter­scheiden:
Nicht der Patient allein, son­dern die tak­ti­sche Lage kann das Han­deln bestimmen.

Oberste Ziele sind:

  • Sicher­stellen des Über­le­bens einer möglichst hohen Zahl an Men­schen.
  • Mini­mie­rung der Gefährdung für die Ein­satzkräfte und Helfer.
    Bei einem Ter­ror­an­schlag muss immer mit einem zweiten Anschlag auf die Helfer („second hit“) gerechnet werden. Die Ver­letzten bei einem Anschlag mit Explo­siv­stoffen haben oft extreme lebens­be­droh­liche Blu­tungen.

Daher gilt:

  • „stopp the blee­ding“ (Blu­tung stoppen, bspw. mit Tour­ni­quet)
  • „clear the scene“ (Ver­letzte und Ein­satzkräfte möglichst schnell von der unmit­tel­baren Ein­satz­stelle ent­fernen)

Wei­tere Infor­ma­tionen finden Sie hier:

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg