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Weiterer Etappensieg für den Feuerwehr-Führerschein

Als „vernünftige Ent­schei­dung des Bun­des­rates" lobte Kreis­feu­er­wehr­chef Rein­hold Gall den Beschluss, dass die Fahrer von Ein­satz­fahr­zeugen bis 4,75 Tonnen zukünftig ohne zusätzliche Aus­bil­dung fahren dürfen, bei schwe­reren Fahr­zeugen bis 7,5 Tonnen eine prak­ti­sche Unter­wei­sung genügen wird. Damit sei ein wei­terer Etap­pen­sieg für den „Feu­er­wehr-Führer­schein" errungen, der die mitt­ler­weile hohen Hürden für die Ehren­amt­li­chen der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr und anderer Ret­tungs­dienste beim Fahren der Ein­satz­fahr­zeuge senken soll, freut sich Rein­hold Gall.

Hin­ter­grund dieser Maßnahme ist, dass die Feu­er­wehren, Ret­tungs­dienste, Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen und auch das Tech­ni­sche Hilfs­werk zuneh­mend vor dem Pro­blem stehen, dass ihnen Fahrer für die Ein­satz­fahr­zeuge fehlen, Diese wurden auf­grund der modernen tech­ni­schen Aus­stat­tung in den letzten Jahre immer schwerer und wiegen kaum noch weniger als 3,5 Tonnen. Genau hier verläuft aber nach europäischem Recht die Grenze zwi­schen PKW und LKW, was dazu führt, dass jüngere Ein­satzkräfte, die aus­schließlich den Führer­schein der Klasse B besitzen, nur noch Ein­satz­fahr­zeuge bis 3,5 Tonnen und zusätzlich einen Anhänger mit 750 Kilo­gramm fahren dürfen. Ältere Ein­satzkräfte, die mit dem "alten" Pkw-Führer­schein der Klasse 3 diese Fahr­zeuge noch führen dürfen, scheiden zuneh­mend aus den ehren­amt­li­chen Diensten aus.

Um zu ver­meiden, dass die ehreamt­li­chen Ein­satzkräfte künftig alle zusätzliche Fahr­stunden und Prüfungen absol­vieren müssen, die neben Zeit auch viel Geld kosten, haben die Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tionen darauf gedrängt, eine Lösung zu finden, die sich an der Situa­tion für die Inhaber älterer Fahr­erlaub­nisse ori­en­tiert. Dies ist mit dem Beschluss des Bun­des­tags gelungen.

Dazu der Vor­sit­zende des Kreis­feu­er­wehr­ver­bandes Heil­bronn, Rein­hold Gall MdL: „Neben den sach­li­chen Erwägungen ist dies auch ein deut­li­ches Zei­chen zur Unterstützung des Ehren­amtes und zur Funk­tions- und Ein­satzfähig­keit vieler örtli­cher Feu­er­wehren."

Laut Rein­hold Gall sei jetzt der Bun­destag gefor­dert, die sinn­volle Vor­lage des Bun­des­rates auf­zu­greifen. Zudem for­dert der Feu­er­wehr­chef das Land Baden-Württem­berg auf, bei den erfor­der­li­chen Ausführungs­be­stim­mungen darauf zu achten, dass diese unbürokra­tisch und ortsnah umsetzbar sind.