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Weg für den großen Feuerwehr-Führerschein ist frei

Der Bun­desrat hat

in seiner heu­tigen Ple­nar­sit­zung den Beschluss des Deut­schen Bun­des­tages über den Feu­er­wehr-Führer­schein bis 7,5 Tonnen Gesamt­masse gebil­ligt. Nun ist der Weg endgültig frei für die Umset­zung in den Ländern, freut sich Hans-Peter Kröger, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV).

Damit ist der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band am Ziel, bilan­ziert Kröger. Dies ist ein wich­tiger Bau­stein zur Exis­tenz­si­che­rung vieler Frei­wil­liger Feu­er­wehren, die somit die schnelle Hilfe vor Ort weiter gewährleisten können. Der Feu­er­wehr-Führer­schein ist eine weg­wei­sende Unterstützung des Ehren­amtes, erklärt der DFV-Präsident. Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band hat hier ent­schei­dende Impulse gegeben und war auch am Runden Tisch des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ters mit Experten betei­ligt.

Künftig kann es nun auch eine Fahr­erlaubnis geben, die das Fahren von Fahr­zeugen bis 7,5 Tonnen gestattet. Auch das Mitführen von Anhängern ist damit möglich; dies erleich­tert bei­spiels­weise den Trans­port von Trag­kraft­spritzen, Booten, Beleuch­tungs- oder Ver­kehrs­si­che­rungs­ele­menten.

Das Gesetz tritt einen Tag nach der Veröffent­li­chung im Bun­des­ge­setz­blatt in Kraft. Dann können die Länder im Rahmen einer Durchführungs-Ver­ord­nung die ent­spre­chenden Vor­aus­set­zungen für den Erwerb der Führer­scheine sowohl bis 4,75 Tonnen, sofern bis­lang nicht rea­li­siert, als auch bis 7,5 Tonnen schaffen. Aktuell ermöglicht eine im Juli 2009 in Kraft getre­tene Gesetzesände­rung das Führen von Feu­er­wehr­fahr­zeugen bis 4,75 Tonnen nach einer internen Aus­bil­dung und Prüfung.

Hin­ter­grund:

Seit dem Inkraft­treten der EU-Führer­schein­richt­linie am 1. Januar 1999 erlaubt die Fahr­erlaubnis der Klasse B nur noch das Führen von Fahr­zeugen bis zu einer zulässigen Gesamt­masse von 3,5 Tonnen. Damit war die nach altem Recht gege­bene Möglich­keit der Feu­er­wehr­angehörigen ent­fallen, Feu­er­wehr­fahr­zeuge bis 7,5 Tonnen zu führen. Diese Ent­wick­lung führte zu einem sich zuspit­zenden Pro­blem für die Feu­er­wehren, da viele Ein­satz­fahr­zeuge in diesem Gewichts­be­reich den flächen­de­ckenden Brand- und Kata­stro­phen­schutz sicher­stellen. Betroffen sind unter Ein­be­zie­hung der Hil­fe­leis­tungs­or­ga­ni­sa­tionen etwa 100.000 Führer­schein­in­haber.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band