Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Verbandsvorsitzender Reinhold Gall begrüßt besseren strafrechtlichen Schutz von Rettungskräften und Polizisten

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Vorsitzendes des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn, Ex-Innenminister Reinhold Gall, befürwortet den aktuellen Gesetzentwurf, den Bundesjustizminister Heiko Maas zum Schutz von Rettungskräften und Polizeibeamten auf den Weg gebracht hat. In letzter Zeit hatten sich nicht nur Angriffe auf Polizeibeamte gehäuft. Es kam sogar zu Übergriffen auf Rettungshelfer und Feuerwehrkräfte.

„Jemand, der einen Feuerwehrmann oder einen Rettungssanitäter im Einsatz tätlich angreift, muss die volle Härte des Gesetzes spüren – für solche Straftaten darf es kein Pardon geben,“ so Gall. Gewalt gegen Rettungskräfte sei ein Angriff auf die Gesellschaft als Ganzes, es sei unerträglich, dass es überhaupt zu solchen Fällen komme, zumal dieser Dienst häufig gar ehrenamtlich erfolge.

Die Gesetzesinitiative des Bundesjustizministers sieht auch vor, Übergriffe auf Polizeibeamte einfacher und härter zu ahnden. Bislang war es so, dass ein tätlicher Angriff auf Polizisten nur als „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ gesondert gefasst war – d.h. nur bei der Durchsetzung eines Verwaltungsakts war die Polizei strafrechtlich besonders geschützt.

Gall erklärt, nun könnte z.B. auch ein Angriff auf Polizisten auf Streife gesondert geahndet. Diese seien auch als Repräsentanten des Staates im Visier von Straftätern und nicht als Privatpersonen. Gall dazu: „Rettungskräfte, Feuerwehrleute und die Polizei halten für die Allgemeinheit ihren Kopf hin. Daher muss die Gesellschaft Chaoten, die Helfer angreifen, auch härter bestrafen.“