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Verbandsvorsitzender Reinhold Gall begrüßt besseren strafrechtlichen Schutz von Rettungskräften und Polizisten

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Vor­sit­zendes des Kreis­feu­er­wehr­ver­bandes Heil­bronn, Ex-Innen­mi­nister Rein­hold Gall, befürwortet den aktu­ellen Gesetz­ent­wurf, den Bun­des­jus­tiz­mi­nister Heiko Maas zum Schutz von Ret­tungskräften und Poli­zei­be­amten auf den Weg gebracht hat. In letzter Zeit hatten sich nicht nur Angriffe auf Poli­zei­be­amte gehäuft. Es kam sogar zu Überg­riffen auf Ret­tungs­helfer und Feu­er­wehrkräfte.

„Jemand, der einen Feu­er­wehr­mann oder einen Ret­tungs­sanitäter im Ein­satz tätlich angreift, muss die volle Härte des Gesetzes spüren – für solche Straf­taten darf es kein Pardon geben,“ so Gall. Gewalt gegen Ret­tungskräfte sei ein Angriff auf die Gesell­schaft als Ganzes, es sei unerträglich, dass es über­haupt zu sol­chen Fällen komme, zumal dieser Dienst häufig gar ehren­amt­lich erfolge.

Die Geset­zes­in­itia­tive des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ters sieht auch vor, Überg­riffe auf Poli­zei­be­amte ein­fa­cher und härter zu ahnden. Bis­lang war es so, dass ein tätli­cher Angriff auf Poli­zisten nur als „Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte“ geson­dert gefasst war – d.h. nur bei der Durch­set­zung eines Ver­wal­tungs­akts war die Polizei straf­recht­lich beson­ders geschützt.

Gall erklärt, nun könnte z.B. auch ein Angriff auf Poli­zisten auf Streife geson­dert geahndet. Diese seien auch als Repräsen­tanten des Staates im Visier von Straftätern und nicht als Pri­vat­per­sonen. Gall dazu: „Ret­tungskräfte, Feu­er­wehr­leute und die Polizei halten für die All­ge­mein­heit ihren Kopf hin. Daher muss die Gesell­schaft Chaoten, die Helfer angreifen, auch härter bestrafen.“