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Satzungsmuster des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg zur Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehren (Feuerwehr-Entschädigungssatzung)

von Medienteam KFV Heilbronn

Von einer Arbeits­gruppe des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes wurde ein Sat­zungs­muster für eine Feu­er­wehr-Entschädigungs­sat­zung erar­beitet und von den Gre­mien des Ver­bandes beraten und beschlossen.

Neben dem aus kom­mu­naler Sicht des Gemein­de­tages Baden-Württem­berg for­mu­lierten Muster der Feu­er­wehr-Entschädigungs­sat­zung steht Ihnen damit außerdem das aus Feu­er­wehr­sicht for­mu­lierte Muster des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes Baden-Württem­berg zur Verfügung.

Worin unter­scheiden beide sich?
Wir haben das Sat­zungs­muster des Gemein­de­tags an den Stellen über­nommen, für die Ein­verständnis besteht. Wir haben jedoch zahl­reiche Pas­sagen ergänzt, damit alle Tätig­keiten im Feu­er­wehr­dienst entschädigt werden können, die entschädigt werden sollten.

Zudem haben wir die Kom­men­tie­rung zu den Entschädigungs­re­ge­lungen pass­ge­nauer den ein­zelnen Entschädigungs­tat­beständen zuge­ordnet, als dies im Text des Gemein­de­tages der Fall ist.

Im Gegen­satz zum Gemein­detag haben wir zusätzlich zum Sat­zungs­muster einer pau­scha­li­sierten Entschädigung (Sat­zungs­muster 1) außerdem ein Sat­zungs­muster für die Entschädigung bei Spitz­ab­rech­nung des Ver­dienst­aus­falles (Sat­zungs­muster 2) for­mu­liert und bereit­ge­stellt.

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg hat in beiden Sat­zungs­mus­tern – pau­scha­li­sierte Entschädigung bzw. Spitz­ab­rech­nung des Ver­dienst­aus­falls – die Entschädigung für Feu­er­wehr­dienste umfas­send gere­gelt und erläutert. Es bleibt den Gemeinden unbe­nommen, ein­zelne dort aufgeführte Tat­bestände zu strei­chen, falls bei­spiels­weise in der Feu­er­wehr keine Wach- und Bereit­schafts­dienste ange­ordnet werden oder bestimmte Funk­tionen, die in § 7 Abs. 1 und 2 FwES aufgeführt sind, nicht geschaffen worden sind, oder gege­be­nen­falls ent­spre­chend dem örtli­chen Bedarf zu ergänzen.

Das Sat­zungs­muster des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes finden Sie in unserem Down­load­be­reich unter der Rubrik „Gesetze und Rechts­grund­lagen“ und hier:
http://www.fwvbw.de/gesetze-und-rechtsgrundlagen,122.html

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg