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Reform der Unfallversicherung schadet Feuerwehr

von Deutscher Feuerwehrverband

„Durch die Reform der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung droht den Angehörigen von Frei­wil­ligen Feu­er­wehren ein Nach­teil“, kri­ti­siert Hans-Peter Kröger, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV) den vor­ge­legten Arbeits­ent­wurf zum Leis­tungs­recht des Bun­des­so­zi­al­mi­nis­te­riums. Nach Ver­gleichs­be­rech­nungen zu den jet­zigen Reformüber­le­gungen kann es bei der Mehr­zahl ver­letzter Feu­er­wehr­angehöriger monat­lich zu Einbußen von 400 Euro und mehr bei den Ver­si­cher­ten­renten kommen.

„Wer die Ren­ten­zah­lung auf das aktive Erwerbs­leben begrenzt, ver­kennt die Beson­der­heiten der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren mit ihren Jugend- und Altersab¬tei­lungen“, erklärt Kröger. Für ehren­amt­lich Aktive ist bei Ver­let­zungen im Dienst ein Gesund­heits­scha­den­aus­gleich in Höhe von 50 oder 100 Euro pro Monat vor­ge­sehen. „Das ist weder ein fairer Aus­gleich, noch macht er das Ehrenamt Feu­er­wehr attraktiv“, urteilt der DFV-Präsident. Gene­ra­tionenüberg­rei­fende Ansätze, die Pro­bleme der demo­gra­fi­schen Ent­wick­lung für die Feu­er­wehren mit ihren eine Mil­lion ehren­amt­li­chen Mit­glie­dern zu lösen, würden damit aus­ge­bremst.

Kröger for­dert: „Der Leis­tungs­teil des Geset­zes­ent­wurfs muss ver­ein­facht werden und die Beson­der­heiten der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren und der übrigen ehren­amt­lich Tätigen besser berücksich­tigen. Wir werden Leis­tungskürzungen in diesem Bereich nicht hin­nehmen!“ Gemeinsam mit DFV-Experten für das Sozi­al­wesen spricht er sich dafür aus, die Leis­tungsgewährung für Ehren­amt­liche mit gefahr­ge­neigter Tätig­keit zu fle­xi­bi­li­sieren und den Ent­wurf ent­spre­chend zu ergänzen.

Aus­gleich „beson­derer Ein­satz“: Selbst­ver­wal­tung der Ver­si­che­rungsträger

Nach Ansicht des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes sollten die Unfall­ver­si­che­rungsträger - bei­spiels­weise die Feu­er­wehr-Unfall­kassen - frei über einen fle­xi­blen Aus­gleich für „beson­deren Ein­satz“ für die Angehörigen Frei­wil­liger Feu­er­wehren ent­scheiden können. Ein ent­spre­chender DFV-Vor­schlag liegt dem Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales vor. „Vor­fahrt für die Selbst­ver­wal­tung!“, so Kröger.

Damit die Reform der Unfall­ver­si­che­rung kon­sensfähig wird, spricht sich Präsident Kröger für eine Abkop­pe­lung des Leis­tungs­rechts vom Orga­ni­sa­ti­ons­recht aus, nachdem ein Inkraft­treten ohnehin erst für 2009 vor­ge­sehen sei.