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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) - Neuauflage

Die persönliche Schutz­ausrüstung der Feu­er­wehren unter­liegt immer wieder nor­ma­tiven Ände­rungen. Mit der Her­aus­gabe der europäischen Norm für die Schutz­klei­dung als DIN EN 469 im Jahre 2006 ist ein wesent­li­cher Schritt getan, dass unseren Feu­er­wehren eine Ein­satz­klei­dung gemäß dem Stand der Technik zur Verfügung steht. Die in der Broschüre genannten Normen sind gemäß der europäischen PSA-Richt­linie „Richt­linie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Anglei­chung der Rechts­vor­schriften der Mit­glieds­staaten für persönliche Schutz­ausrüstungen (89/686/EWG)“ ver­bind­lich. Diese Richt­linie wurde durch die 8. Ver­ord­nung zum Geräte- und Pro­dukt­si­cher­heits­ge­setz in Deutsch­land umge­setzt (Ver­ord­nung über das Inver­kehr­bringen von persönli­cher Schutz­ausrüstung, BGBl I vom 10. Juni 1992).
Die in der Broschüre genannten Aus­wahl­kri­te­rien sind Emp­feh­lungen, die von vielen Feu­er­wehren auf­grund der in der Norm ent­hal­tenen vielfältigen mögli­chen Leis­tungs­an­for­de­rungen gewünscht werden. Ins­be­son­dere sei auf die Aus­sagen zur Sicht­bar­keit der Ein­satz­klei­dung hin­ge­wiesen.
Da immer wieder Fragen kommen, was mit der bis­he­rigen Ein­satz­klei­dung zu geschehen hat, erfolgt hier noch­mals der Hin­weis, dass die bis­he­rige Ein­satz­klei­dung wei­terhin getragen werden darf, also nicht wegen einer Ände­rung der Norm alles neu beschafft werden müsste. Dies wäre weder von der Sache her richtig noch wirt­schaft­lich.
In der jetzt vor­lie­genden überar­bei­teten Fas­sung wurde das Kapitel 1 „Uni­ver­selle Feu­er­wehr-Ein­satz­klei­dung“ und das Kapitel 4 „Feu­er­wehr-Sicher­heits­schuh­werk“ der neuen Nor­mung ange­passt.