Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Suchergebnis löschen

Newsletter 1/2023

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon KFV Heilbronn

Klausurtagung des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn e. V. (KFV HN)

Die Mitglieder des Vorstandes und des Verbandsausschusses trafen sich vom 05.05.2023 bis 07.05.2023 im Feuerwehrhotel Titisee. Auf der Agenda standen Themen von grundsätzlicher und richtungsweisender Bedeutung:

Künftige Verbandsführung, künftiger Verbandsausschuss

Die Amtsperioden der gewählten Funktionsträger im Vorstand und im Ausschuss laufen im kommenden Jahr ab. Der Verbandsvorsitzende sowie der Kassier scheiden künftig als Kandidaten aus, da eine Weiterführung des jeweiligen Amtes satzungsgemäß nicht mehr möglich ist. Martin Kuhmann beendet ebenfalls seine Tätigkeit als Stellv. Vorsitzender und wird nicht mehr kandidieren.

Erfreulicherweise gibt es Interessenten für die diese Funktionen. Darüber haben wir beraten und der Verbandsvorsitzende wird in den kommenden Wochen weitere Abstimmungsgespräche führen. Akzeptanz und Standing, insbesondere innerhalb der Feuerwehr, im Verbandswesen und bei den kommunalen Partnern sind wesentliche Voraussetzungen zur Führung des Verbandes, so die übereinstimmende Meinung der Ausschussmitglieder.

Die Wahl der künftigen Ausschussmitglieder findet in den kommenden Bezirksversammlungen statt.

Entlastung des Ehrenamtes

Der Kreisfeuerwehrverband sieht Unterstützungsbedarf der Feuerwehrkommandanten bei administrativen Arbeiten durch Mitarbeitende in den Kommunalverwaltungen.

Kameradschaftshilfe

Der Satzungszweck bleibt erhalten. Die Erhöhung der Hilfe bei tödlichen Unfällen im privaten Bereich auf 2000 € wird als angemessen erachtet. Über die Erhöhung wird bei der nächsten Mitgliederversammlung abgestimmt und ggf. durch Änderung der Satzung festgeschrieben.

Verwaltungsvorschrift Zuwendungen Feuerwehrwesen (Z-Feu)

Aus Sicht des Innenministeriums soll die VwV-Z-Feu neu gefasst werden und folgende Eckpunkte enthalten:

Pauschalförderung:
Pauschale Zuwendung nach Einwohnerzahl und Gemeindefläche.
Die Landkreise erhalten einen abzuführenden Kreisanteil der ihrem Kreisgebiet zugehörigen Gemeinden.

Zuwendungen für Beschaffungen aus Rahmenverträgen:
Das Land schreibt Rahmenverträge für Feuerwehrausrüstung, insbesondere Feuerwehrfahrzeuge aus. Die Gemeinden und Kreise können die Ausrüstungsgegenstände aus dem Rahmenvertrag erwerben. Zusätzlich können die Kommunen dabei eine anteilige Förderung erhalten.

Beschaffung durch das Land:
Beschaffungen von Feuerwehrmaßnahmen mit überregionalem oder landesweitem Einsatzbedarf sollen vom Land selbst beschafft und nach Absprache an Gemeinden überlassen werden. Die Beschaffungen stützen sich dabei konzeptionell auf die gemeindeübergreifenden Einheiten, die neu in den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ aufgenommen werden sollen.

Sonderfördermaßnahmen:
Die bisherigen beiden Sonderfördermaßnahmen beim Digitalfunk-BOS werden fortgeführt. Beim Förder-Tatbestand Nr. 5.1 VwV-Z-Feu ist im Zuge des Verfahrens zu prüfen, ab wann dieser entfallen kann.

Der KFV HN ist mit der Neufassung grundsätzlich einverstanden. Folgende Positionen haben wir einstimmig formuliert:

Es soll weiterhin eine Pauschalförderung geben. Bei der Umstellung der Bemessungsgrundlage (bisher Zahl der Aktiven und der Jugendabteilung) soll geprüft werden, ob bei der Bemessungsgrundlache Fläche der Gemeinde, eine Gewichtung zwischen bebauter und unbebauter Fläche stattfinden kann.

Sollte die bisherige Investitionsförderung für Feuerwehrhäuser (bislang etwa zwischen 2 und 5%!) wegfallen wird gefordert die Pauschalförderung um rund 8 bis 10 Millionen zu erhöhen.

Begrüßt wird eine zukünftige Rahmenausschreibung für Feuerwehrfahrzeuge. Hieraus könnten dann die Kommunen Fahrzeuge erwerben. Neben den möglichen finanziellen Einsparungen wäre dies eine enorme Entlastung der Verwaltungen und insbesondere des Ehrenamtes.

Die vom Land beabsichtige Beschaffung von Fahrzeugen mit überregionalem oder landesweitem Einsatzbedarf sehen wir kritisch. Hierfür wäre in jedem Fall zuvor eine Überarbeitung der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehren“ erforderlich.

Florianstag

Angedacht ist eine in regelmäßigen Abständen stattfindende Veranstaltung im Verbandsgebiet zu Ehren des Schutzpatrons der Feuerwehr. Die traditionsbewusste Veranstaltung erinnert unter anderem an den Einsatz zum Wohle der Allgemeinheit und ist Identität stiftend. Nach ausrichtenden Feuerwehren wird Ausschau gehalten. Feuerwehren, die hieran Interesse haben, gerne auch im Zusammenhang mit eigenen Veranstaltungen, Jubiläen usw., dürfen sich gerne beim Vorsitzenden melden.

Fritz Köhler

Die Stadt Lauffen/N., die FW Lauffen und der Kreisfeuerwehrverband gedenken am 19.07.2023 (am späten Nachmittag bzw. frühen Abend) in einer Feierstunde an den 120 Geburtstag von Fritz Köhler. Delegationen unserer Feuerwehren sind ebenfalls herzlich eingeladen. https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_K%C3%B6hler_(Politiker)