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Newsletter 1/2023

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon KFV Heilbronn

Klau­sur­ta­gung des Kreis­feu­er­wehr­ver­bandes Heil­bronn e. V. (KFV HN)

Die Mit­glieder des Vor­standes und des Ver­bands­aus­schusses trafen sich vom 05.05.2023 bis 07.05.2023 im Feu­er­wehr­hotel Titisee. Auf der Agenda standen Themen von grundsätzli­cher und rich­tungs­wei­sender Bedeu­tung:

Künftige Ver­bandsführung, künftiger Ver­bands­aus­schuss

Die Amts­pe­ri­oden der gewählten Funk­ti­onsträger im Vor­stand und im Aus­schuss laufen im kom­menden Jahr ab. Der Ver­bands­vor­sit­zende sowie der Kas­sier scheiden künftig als Kan­di­daten aus, da eine Wei­terführung des jewei­ligen Amtes sat­zungsgemäß nicht mehr möglich ist. Martin Kuh­mann beendet eben­falls seine Tätig­keit als Stellv. Vor­sit­zender und wird nicht mehr kan­di­dieren.

Erfreu­li­cher­weise gibt es Inter­es­senten für die diese Funk­tionen. Darüber haben wir beraten und der Ver­bands­vor­sit­zende wird in den kom­menden Wochen wei­tere Abstim­mungs­gespräche führen. Akzep­tanz und Stan­ding, ins­be­son­dere inner­halb der Feu­er­wehr, im Ver­bands­wesen und bei den kom­mu­nalen Part­nern sind wesent­liche Vor­aus­set­zungen zur Führung des Ver­bandes, so die überein­stim­mende Mei­nung der Aus­schuss­mit­glieder.

Die Wahl der künftigen Aus­schuss­mit­glieder findet in den kom­menden Bezirks­ver­samm­lungen statt.

Ent­las­tung des Ehren­amtes

Der Kreis­feu­er­wehr­ver­band sieht Unterstützungs­be­darf der Feu­er­wehr­kom­man­danten bei admi­nis­tra­tiven Arbeiten durch Mit­ar­bei­tende in den Kom­mu­nal­ver­wal­tungen.

Kame­rad­schafts­hilfe

Der Sat­zungs­zweck bleibt erhalten. Die Erhöhung der Hilfe bei tödli­chen Unfällen im pri­vaten Bereich auf 2000 € wird als ange­messen erachtet. Über die Erhöhung wird bei der nächsten Mit­glie­der­ver­samm­lung abge­stimmt und ggf. durch Ände­rung der Sat­zung fest­ge­schrieben.

Ver­wal­tungs­vor­schrift Zuwen­dungen Feu­er­wehr­wesen (Z-Feu)

Aus Sicht des Innen­mi­nis­te­riums soll die VwV-Z-Feu neu gefasst werden und fol­gende Eck­punkte ent­halten:

Pau­schalförde­rung:
Pau­schale Zuwen­dung nach Ein­woh­ner­zahl und Gemein­defläche.
Die Land­kreise erhalten einen abzuführenden Kreis­an­teil der ihrem Kreis­ge­biet zugehörigen Gemeinden.

Zuwen­dungen für Beschaf­fungen aus Rah­men­verträgen:
Das Land schreibt Rah­men­verträge für Feu­er­wehr­ausrüstung, ins­be­son­dere Feu­er­wehr­fahr­zeuge aus. Die Gemeinden und Kreise können die Ausrüstungs­ge­genstände aus dem Rah­men­ver­trag erwerben. Zusätzlich können die Kom­munen dabei eine antei­lige Förde­rung erhalten.

Beschaf­fung durch das Land:
Beschaf­fungen von Feu­er­wehrmaßnahmen mit über­re­gio­nalem oder lan­des­weitem Ein­satz­be­darf sollen vom Land selbst beschafft und nach Absprache an Gemeinden über­lassen werden. Die Beschaf­fungen stützen sich dabei kon­zep­tio­nell auf die gemeindeüberg­rei­fenden Ein­heiten, die neu in den „Hin­weisen zur Leis­tungsfähig­keit der Feu­er­wehr“ auf­ge­nommen werden sollen.

Son­derfördermaßnahmen:
Die bis­he­rigen beiden Son­derfördermaßnahmen beim Digi­tal­funk-BOS werden fortgeführt. Beim Förder-Tat­be­stand Nr. 5.1 VwV-Z-Feu ist im Zuge des Ver­fah­rens zu prüfen, ab wann dieser ent­fallen kann.

Der KFV HN ist mit der Neu­fas­sung grundsätzlich ein­ver­standen. Fol­gende Posi­tionen haben wir ein­stimmig for­mu­liert:

Es soll wei­terhin eine Pau­schalförde­rung geben. Bei der Umstel­lung der Bemes­sungs­grund­lage (bisher Zahl der Aktiven und der Jugend­ab­tei­lung) soll geprüft werden, ob bei der Bemes­sungs­grund­lache Fläche der Gemeinde, eine Gewich­tung zwi­schen bebauter und unbe­bauter Fläche statt­finden kann.

Sollte die bis­he­rige Inves­ti­ti­onsförde­rung für Feu­er­wehrhäuser (bis­lang etwa zwi­schen 2 und 5%!) weg­fallen wird gefor­dert die Pau­schalförde­rung um rund 8 bis 10 Mil­lionen zu erhöhen.

Begrüßt wird eine zukünftige Rah­men­aus­schrei­bung für Feu­er­wehr­fahr­zeuge. Hieraus könnten dann die Kom­munen Fahr­zeuge erwerben. Neben den mögli­chen finan­zi­ellen Ein­spa­rungen wäre dies eine enorme Ent­las­tung der Ver­wal­tungen und ins­be­son­dere des Ehren­amtes.

Die vom Land beab­sich­tige Beschaf­fung von Fahr­zeugen mit über­re­gio­nalem oder lan­des­weitem Ein­satz­be­darf sehen wir kri­tisch. Hierfür wäre in jedem Fall zuvor eine Überar­bei­tung der „Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit der Feu­er­wehren“ erfor­der­lich.

Flo­ri­anstag

Ange­dacht ist eine in regelmäßigen Abständen statt­fin­dende Ver­an­stal­tung im Ver­bands­ge­biet zu Ehren des Schutz­pa­trons der Feu­er­wehr. Die tra­di­ti­ons­be­wusste Ver­an­stal­tung erin­nert unter anderem an den Ein­satz zum Wohle der All­ge­mein­heit und ist Identität stif­tend. Nach aus­rich­tenden Feu­er­wehren wird Aus­schau gehalten. Feu­er­wehren, die hieran Inter­esse haben, gerne auch im Zusam­men­hang mit eigenen Ver­an­stal­tungen, Jubiläen usw., dürfen sich gerne beim Vor­sit­zenden melden.

Fritz Köhler

Die Stadt Lauffen/N., die FW Lauffen und der Kreis­feu­er­wehr­ver­band gedenken am 19.07.2023 (am späten Nach­mittag bzw. frühen Abend) in einer Fei­er­stunde an den 120 Geburtstag von Fritz Köhler. Dele­ga­tionen unserer Feu­er­wehren sind eben­falls herz­lich ein­ge­laden. https://de.wikipedia.org/wiki/Fritz_K%C3%B6hler_(Politiker)