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Neues Bundesamt für Bevölkerungsschutz beschlossen

von Deutscher Feuerwehrverband

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bun­destag hat ges­tern in 2./3. Lesung dem von Bun­des­in­nen­mi­nister Otto Schily vor­ge­legten Gesetz zur Ein­rich­tung des Bun­des­amtes für Bevölke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe (BBK) zuge­stimmt.

In der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Infor­ma­tion
- den Auszug aus dem Ple­nar­pro­to­koll,
- die Beschluss­emp­feh­lung des Innen­aus­schusses und
- den ver­ab­schie­deten Gesetz­ent­wurf.

Die Debatte lässt sich wie folgt zusam­men­fassen:

Die Bun­des­re­gie­rung möchte mit dem neuen Amt ein „deut­li­ches Zei­chen für die neue Wer­tig­keit des Zivil- und Kata­stro­phen­schutzes“ setzen (Parl. Staats­se­kretär Fritz Rudolf Körper MdB, SPD). Das BBK ver­stehe sich als Dienst­leis­tungs­zen­trum des Bundes für die Behörden sowie die mit­wir­kenden Orga­ni­sa­tionen und Insti­tu­tionen.

Seine Leis­tungen seien die Unterstützung bei der Vor­sor­ge­pla­nung, bes­seres
Infor­ma­tions- und Koor­di­na­ti­ons­ma­nage­ment, eine effi­zi­ente Bund-Länder-Zusam­men­ar­beit bei großflächigen Gefah­ren­lagen, War­nung der Bevölke­rung, Stärkung der Selbst­hilfefähig­keit der Bevölke­rung, Wis­sens­transfer, Aus­bil­dung, Fort­bil­dung, Kri­sen­ma­nage­ment­trai­ning sowie die umfas­sende Abbil­dung und Bewer­tung der Lage im Ein­zel­fall.

Umver­tei­lungen von Zuständig­keiten im Zivil- und Kata­stro­phen­schutz zwi­schen Bund und Ländern seien mit dem neuen Bun­desamt nicht ver­bunden.

Die Haupt­auf­gabe des BBK werde darin bestehen, Infor­ma­ti­ons­sys­teme auf­zu­bauen und vor­zu­halten, die Koope­ra­tion und Ver­zah­nung der Länder und des Bundes sowie der Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen zu opti­mieren, eine abge­stimmte Aus­bil­dung und eine ein­heit­liche Führungs­struktur aus­zu­bauen (Gerold Rei­chen­bach MdB, SPD)

Die Frak­tion CDU/CSU stimmte dem Regie­rungs­ent­wurf zu. Her­vor­ge­hoben wurde unter anderem das Gemein­same Melde- und Lage­zen­trum (GMLZ). Ohne eine gemein­same Ein­satz­zen­trale, der für Großscha­dens­er­eig­nisse klare Kom­pe­tenzen zuge­wiesen würden, werde es immer wieder Kom­pe­tenz­ge­rangel und Koor­di­nie­rungs­pro­bleme geben (Bea­trix Philipp MdB, CDU). Aus Sicht der Union ist die Bun­des­wehr ein inte­graler Bestand­teil der erwei­terten Kata­stro­phen­hilfe, und für ihr adäquates und recht­zei­tiges Mit­wirken sei eine Ände­rung des Grund­ge­setzes not­wendig.

Bei der Aus­stat­tung der Feu­er­wehr bestehe Hand­lungs­be­darf. Die Abge­ord­nete Philipp ver­wies hier auf die Stel­lung­nahme des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes im Vor­feld der Ple­nar­de­batte (Pres­se­info vom 3. März).

Aus Sicht der Frak­tion Bündnis 90/Die Grünen sei es beson­ders wichtig, die Infor­ma­tionen über Res­sourcen durch Länder und Kom­munen für das Deut­sche Not­fall­vor­sorge-Infor­ma­ti­ons­system denis bereit­zu­stellen. Ins­be­son­dere die Kom­munen täten sich damit schwer (Silke Stokar von Neu­forn MdB, Grüne). Im Ehrenamt gelte es, noch mehr Kon­zepte auf allen Ebenen ein­zu­bringen, um das Ehrenamt zu stärken. Dies sei auch ange­sichts der demo­gra­phi­schen Ent­wick­lung not­wendig.

Die FDP-Frak­tion lehnte das Gesetz ab. Sie kri­ti­sierte, dass das neue Amt nicht ope­rativ tätig werde und auch keine diesbezügli­chen Kom­pe­tenzen habe (Gisela Piltz MdB, FDP).

Bun­des­in­nen­mi­nister Otto Schily begrüßte in einer Pres­severöffent­li­chung den Beschluss des Bun­des­tags.

Mit freund­li­chen Grüßen
Im Auf­trag

Sönke Jacobs

Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band
Ver­tre­tung der deut­schen Feu­er­wehren in Berlin
Unter den Linden 42
10117 Berlin

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