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Kabinett stimmt Änderung des Feuerwehrgesetzes zu

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Innenministerium Baden-Württemberg

„Der Minis­terrat hat in seiner jüngsten Sit­zung der Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes zuge­stimmt und dessen Ein­brin­gung in den Landtag beschlossen. Damit stellt die Lan­des­re­gie­rung sicher, dass die Feu­er­wehren im Land auch in Zukunft eine solide Basis für ihre erfolg­reiche Arbeit haben.“ Das sagte Innen­mi­nister Heri­bert Rech am Mitt­woch, 16. Sep­tember 2009, in Stutt­gart.Unter anderem werde durch die Novel­lie­rung die Wirt­schaft­lich­keit der Gemein­de­feu­er­wehren ver­bes­sert und der Ver­wal­tungs­auf­wand ver­rin­gert. So würden künftig gemäß einer For­de­rung des Rech­nungs­hofes und eines darauf beru­henden Land­tags­be­schlusses Feu­er­wehr­einsätze bei Fahr­zeugbränden und Ver­kehrsunfällen ins­ge­samt kos­ten­pflichtig sein. Bisher sei der Ein­satz nur in Teilen kos­ten­pflichtig gewesen. Es sei gerechter, die Gesamt­kosten den Ver­ur­sa­chern bezie­hungs­weise deren Ver­si­che­rung auf­zu­er­legen, als die All­ge­mein­heit damit zu belasten. Außerdem sei vor­ge­sehen, dass die Gemeinden Son­derlösch- und Son­der­ein­satz­mittel bei Bränden in Indus­trie- und Gewer­be­be­trieben beim Ver­ur­sa­cher abrechnen könnten.Rege­lungen, bei­spiels­weise zu Ein- und Aus­tritt aus der Feu­er­wehr oder zur Pflicht­be­freiung in bestimmten Lebens­phasen oder die Sen­kung des Ein­tritts­al­ters von 18 auf 17 Jahre für den Übergang von der Jugend- in die Ein­satz­ab­tei­lung, würden die Attrak­tivität des frei­wil­ligen Feu­er­wehr­dienstes stei­gern bezie­hungs­weise sichern. „Um die Feu­er­wehr gut für die Zukunft auf­zu­stellen und den Per­so­nal­be­stand zu sichern, wollen wir das Ehrenamt attrak­tiver machen“, so Rech.Bei der Novel­lie­rung habe das Innen­mi­nis­te­rium auf größtmögli­chen Kon­sens gesetzt. Des­halb seien eine Viel­zahl von Ein­zel­vor­schlägen und Anre­gungen in den Gesetz­ent­wurf auf­ge­nommen worden, die von den Betei­ligten des Anhörungs­ver­fah­rens gewünscht worden seien. Die wich­tigsten Neue­rungen zum ursprüngli­chen Ent­wurf seien:

  • Eine Ermächti­gung für die Lan­des­re­gie­rung zum Erlass von Rechts­ver­ord­nungen über Min­dest­an­for­de­rungen an die Leis­tungsfähig­keit und an die Funk­ti­onsträger der Gemein­de­feu­er­wehr
  • Pri­vate und öffent­liche Arbeit­geber werden bei der Frei­stel­lung für den Feu­er­wehr­dienst gleich­ge­stellt.
  • Werk­feu­er­wehren sollen auch künftig grundsätzlich aus Werks­angehörigen bestehen. Aller­dings sollen auf Antrag beim Regie­rungspräsidium Aus­nahmen zuge­lassen werden.
  • Kreis­brand­meister müssen künftig aus­nahmslos im Hauptamt bestellt werden. Eine Übergangs­re­ge­lung stelle sicher, dass bereits bestellte Kreis­brand­meister wei­terhin als Ehren­be­amte auf jeweils fünf Jahre bestellt werden könnten.
  • Auf eine Neu­re­ge­lung des Kos­ten­er­satzes bei Über­land­hilfe wird ver­zichtet. Die Hilfe leis­tende Gemeinde behält ihren Anspruch auf vollen Kos­ten­er­satz. Ein Ver­zicht auf Kos­ten­er­satz bei so genannten Über­land­hilfe mit Löschfahr­zeugen wird nicht eingeführt.
  • Der Katalog der so genannten kos­ten­er­satz­pflich­tigen Tat­bestände für Leis­tungen der Feu­er­wehr wird erwei­tert und der Kos­ten­be­griff näher defi­niert.

Mit der Einführung der euro­pa­weit ein­heit­li­chen Not­ruf­num­mern seien Leit­stellen für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst künftig als Inte­grierte Leit­stellen in gemein­samer Träger­schaft zu betreiben. Bisher habe der Gesetz­ent­wurf den Betrieb Inte­grierter Leit­stellen nur für den Regel­fall vor­ge­sehen; Aus­nahmen wären möglich gewesen. Der Ent­wurf für Ände­rungen am Ret­tungs­dienst­ge­setz sehe eben­falls eine zwin­gende Ver­pflich­tung zur Ein­rich­tung Inte­grierter Leit­stellen vor.Mit dem jetzt vom Kabi­nett beschlos­senen Ände­rungs­ge­setz sei sicher­ge­stellt, dass sich die Men­schen in Baden-Württem­berg auch in Zukunft auf „ihre“ Feu­er­wehr ver­lassen könnten. „Bei der Novel­lie­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes bleibt Bewährtes erhalten. Gleich­zeitig haben wir gesell­schaft­liche Verände­rungen und im Laufe der Jahre auf­ge­tre­tenen Überar­bei­tungs­be­darf berücksich­tigt“, so Rech.Zusatz­in­for­ma­tion:Es ist vor­ge­sehen, dass sich der Landtag erst­mals Anfang Oktober mit der Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setz befasst.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium