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Höhere Leistungen bei Unfällen im Feuerwehrdienst

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Die Feu­er­wehren erfüllen eine wich­tige Auf­gabe in der Gesell­schaft. Sie müssen gegen die Risiken, die mit ihrem Ein­satz im Dienst der All­ge­mein­heit ver­bunden sind, ange­messen abge­si­chert sein. Das Land leistet mit der deut­li­chen Erhöhung der zusätzli­chen Leis­tungen bei der Unfall­ver­si­che­rung einen wich­tigen Bei­trag dazu. Das sagte Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Dienstag, 29. Mai 2012, in Stutt­gart.

Über eine Mil­lion Frauen und Männer würden sich bun­des­weit in den Feu­er­wehren frei­willig in den Dienst für die All­ge­mein­heit stellen. Auch des­halb habe der Staat die Angehörigen der Feu­er­wehren in den Schutz der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung mit ein­be­zogen. Jeder ehren­amt­lich tätige Feu­er­wehr­angehörige habe bei einem Unfall im Feu­er­wehr­dienst einen Rechts­an­spruch auf die Leis­tungen aus der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung. Um den beson­deren Risiken des Feu­er­wehr­dienstes Rech­nung zu tragen, würden die gesetz­li­chen Leis­tungen durch zusätzliche Leis­tungen des Landes ergänzt, die jetzt deut­lich erhöht würden.

Das Ver­letzten- und Übergangs­geld sichere den Ver­dienst bei unfall­be­dingter Arbeitsunfähig­keit. Durch den erhöhten Zuschlag zu diesen Leis­tungen erhielten die Ver­si­cherten jetzt kalen­dertäglich min­des­tens 75 Euro.

Führe ein Unfall im Feu­er­wehr­dienst zu einer Min­de­rung der Erwerbsfähig­keit, würden neben den lau­fenden Renten Ein­mal­zah­lungen geleistet. Bei dau­ernder völliger Erwerbsunfähig­keit erhalte der Betrof­fene jetzt ein­malig 19.000 Euro, für jedes Kind wei­tere 2.500 Euro.

Neu sei, dass es auch bei einer Min­de­rung der Erwerbsfähig­keit von weniger als 100 Pro­zent Ein­mal­zah­lungen gebe. Sie würden sich nach dem Grad der Erwerbs­min­de­rung richten. Bei­spiels­weise würden bei 20 Pro­zent Erwerbs­min­de­rung die Ein­mal­zah­lungen 3.800 Euro für den Ver­si­cherten und 500 Euro für jedes Kind betragen.

Werde ein Feu­er­wehr­angehöriger im Dienst getötet, würden sich die zusätzli­chen Leis­tungen für die Ver­sor­gung der Hin­ter­blie­benen eben­falls erhöhen. Die Ein­mal­zah­lung werde von 11.200 Euro auf 24.000 Euro ange­hoben. Der hin­ter­blie­bene Ehe- oder Lebens­partner erhalte für jedes Kind zusätzlich ein­malig 2.500 Euro. Zu den lau­fenden Hin­ter­blie­be­nen­renten gebe es ein­ma­lige jährliche Zuschläge, die sich künftig ver­dop­peln würden. Diese betragen ab sofort, abhängig vom Grad der Ver­wandt­schaft, zehn Pro­zent oder 20 Pro­zent des für die Rente maßgeb­li­chen Jah­res­ar­beits­ver­dienstes.

Baden-Württem­berg ist eines der wenigen Länder in Deutsch­land, das solche zusätzli­chen Leis­tungen gewährt. Wir wenden dazu jährlich 900.000 bis 950.000 Euro auf - Geld das sinn­voll ange­legt ist, unterstützen wir damit doch Feu­er­wehr­angehörige, die im ehren­amt­li­chen Dienst für ihre Mitbürge­rinnen und Mitbürger einen Unfall erlitten haben, betonte Gall.

Quelle:Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg