QR-Code zur Seite

Hilfsfristen für Rettungswagen und Notärzte 2014

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Arbeit der 2012 vom Innen­mi­nis­te­rium angestoßenen Qualitätssi­che­rungs­stelle im Ret­tungs­dienst (SQR-BW) trägt Früchte. Sie hat inzwi­schen die Vor­aus­set­zungen geschaffen, um die Daten­er­he­bung zur Ermitt­lung der Hilfs­fristen bei der Not­fall­ver­sor­gung in den Leit­stellen zu ver­ein­heit­li­chen und eine valide Daten­grund­lage für die Berech­nungen zu erhalten. „Damit können die Ver­ant­wort­li­chen vor Ort gezielte Maßnahmen zur Ver­bes­se­rung der Hilfs­frist und der Ver­sor­gungs­kette ins­ge­samt sach­ge­recht angehen“, betonte Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Mitt­woch, 13. Mai 2015, mit Blick auf die Veröffent­li­chung der Hilfs­fristen für Ret­tungs­wagen und Notärzte 2014 in den 34 Ret­tungs­dienst­be­rei­chen.

Bis­he­rige Unsi­cher­heiten bei der Berech­nungs­me­thode und beim Auslösen der Hilfs­frist in den Leit­stellen seien damit wei­test­ge­hend ausgeräumt. Minister Gall unter­strich: „Ich begrüße sehr, dass die Kos­tenträger nicht uner­heb­liche Finanz­mittel ein­ge­setzt haben, um mit dieser bun­des­weit bei­spiel­haften Stelle zur Qualitätssi­che­rung klare Fakten zur gesamten Ret­tungs­kette zu erhalten.“ Ziel aller im Ret­tungs­dienst Betei­ligten müsse es sein, eine möglichst opti­male Ver­sor­gung der Men­schen in unserem Land zu errei­chen. Dabei müsse der gesamte Ver­sor­gungs­pro­zess vom Ein­treten des Not­falls bis zur Übergabe des Pati­enten in das für ihn geeig­nete Kran­ken­haus in den Blick genommen werden.

Die nun vor­lie­gende Bilanz für 2014 zeige erst­mals lan­des­weit annähernd ver­gleich­bare und den recht­li­chen Vor­gaben ent­spre­chende Werte für die Ein­hal­tung der Hilfs­fristen. Ein direkter Ver­gleich mit den Vor­jahren sei nur begrenzt möglich, da die Anwen­dung der gesetz­lich vor­ge­schrie­benen Berech­nungs­sche­mata bei der Hilfs­fris­ter­mitt­lung in Kon­takt zwi­schen der Stelle zur Qualitätssi­che­rung und den Leit­stellen teil­weise ange­passt wurden. Hieraus hätten sich mehr oder minder rein sta­tis­tisch bedingte Abwei­chungen von den Vor­jah­res­er­geb­nissen ergeben, ohne dass daraus Rückschlüsse auf eine Ver­bes­se­rung oder Ver­schlech­te­rung möglich seien, erklärte Rein­hold Gall.

Offen­kundig werde dies beson­ders in den Ret­tungs­dienst­be­rei­chen Böblingen, Heil­bronn, Pforz­heim und Tübingen. Der Rückgang der Werte ergebe sich dort mutmaßlich alleine aus der rech­ne­ri­schen Anpas­sung des Zeit­punktes für die Auslösung der Hilfs­frist. Den­noch sei klar, dass teil­weise Ver­bes­se­rungen not­wendig sind. Der auf dieser Basis fest­ge­stellte Hand­lungs­be­darf wird von Leis­tungs- und Kos­tenträger­seite auch aner­kannt.

Flan­kie­rend sei auch die Rechts­auf­sicht gefragt. Die Regie­rungspräsidien und Unteren Ver­wal­tungsbehörden würden vom Innen­mi­nis­te­rium auf­ge­for­dert, die Sicher­stel­lung der Hilfs­frist not­falls rechts­auf­sicht­lich durch­zu­setzen. Zen­tral sei ist in diesem Rahmen die Auf­for­de­rung an alle Bereichs­ausschüsse der Ret­tungs­dienst­be­reiche, in denen die Hilfs­frist des erst ein­tref­fenden Ret­tungs­mit­tels nicht die 95 Pro­zent-Marke erreicht. Von den ent­spre­chenden Bereichs­ausschüssen sei inner­halb von zwei Monaten ein Mas­ter­plan vor­zu­legen, in dem die Maßnahmen zur künftigen Ein­hal­tung der Hilfs­frist dar­ge­legt werden. Die Betei­ligten im Ret­tungs­dienst hätten zuge­sagt, die not­wen­digen Maßnahmen in den Bereichs­ausschüssen rasch zu ver­an­lassen.

Für den Fall unter­las­sener oder unzu­rei­chender Mit­wir­kung bleibe den Rechts­auf­sichtbehörden der kon­se­quente Ein­satz aller auf­sichts­recht­li­chen Instru­mente vor­be­halten, die zur Sicher­stel­lung der Not­fall­ret­tung nach Maßgabe des Ret­tungs­dienst­ge­setzes not­wendig und geboten seien. Schließlich stehe der Ret­tungs­dienst vor großen Her­aus­for­de­rungen. Ins­be­son­dere die demo­gra­phi­sche Ent­wick­lung mit einer Überal­te­rung unserer Gesell­schaft ziehe seit Jahren höhere Ein­satz­zahlen nach sich. Im Berichts­jahr 2014 sei diese um drei Pro­zent (plus 25.000 Einsätze) gestiegen. Allein dies führe lan­des­weit zu einem rech­ne­ri­schen Mehr­be­darf von zehn rund-um-die-Uhr besetzten Ret­tungs­wagen.

Der Ret­tungs­dienst habe in der Not­fall­ver­sor­gung bei über 1,2 Mio. Einsätzen Hilfe bei Lebens­ge­fahr oder zur Abwen­dung schwerer gesund­heit­li­cher Schäden geleistet, berich­tete der Innen­mi­nister. Die Notärzte kamen 2014 in über 250.000 Notfällen zum Ein­satz. Wei­tere Her­aus­for­de­rungen seien wegen Kran­ken­haus­schließungen längere Wege zu den Trans­port­zielen sowie die Nut­zung des Ret­tungs­dienstes für die Ver­le­gung von Pati­enten aus All­ge­mein- in Schwer­punkt­kli­niken.

Unbe­schadet der Hilfs­frist­bi­lanz wurden seit 2014 bereits Vor­hal­tungen in den Stadt- und Land­kreisen erwei­tert. Bei­spiele sind die neuen Stand­orte für Not­arzt­ein­satz­fahr­zeuge (NEF) in Elzach (Ret­tungs­dienst­be­reich Emmen­dingen), in Süßen (RDB Göppingen), zusätzliche Ret­tungs­mittel in Reut­lingen und im Ret­tungs­dienst­be­reich Rhein-Neckar, die 24-Stunden-Vor­hal­tung in Bonn­dorf sowie die Tag­wa­chen Wehr, Lau­fen­burg und Ühlingen-Bir­ken­dorf (Ret­tungs­dienst Waldshut).

Wei­tere Ver­bes­se­rungen seien bereits ein­ge­leitet. Neben den Vor­haben im Jah­resförder­pro­gramm 2015, ins­be­son­dere dem Neubau der Ret­tungs­wa­chen Tau­ber­bi­schofs­heim, Pforz­heim (am Siloah St. Trud­bert Kli­nikum) und Baden-Baden ständen die Inbe­trieb­nahme zusätzli­cher Ret­tungs­mittel (ein RTW, ein NEF) im Ret­tungs­dienst­be­reich Böblingen, die Sta­tio­nie­rung eines wei­teren RTW in Ger­stetten (RDB Hei­den­heim) und die Ein­rich­tung eines Not­arzt­stand­ortes in Etten­heim (RDB Orten­au­kreis) an.

Bei der Pla­nung zu berücksich­tigen sei eine ziel­ge­rich­te­tere Steue­rung der Ret­tungs­mittel durch die Leit­stellen etwa durch GPS-Dis­po­si­tion (des nächsten geeig­neten Ret­tungs­mit­tels ohne Zeit­ver­lust und Anfahrt über die schnellste Route), eine Beschleu­ni­gung der Ausrückzeit sowie die Nut­zung der Möglich­keiten einer struk­tu­rierten Not­ruf­ab­frage (zur Kate­go­ri­sie­rung des Ein­satzes und zur rich­tigen Zutei­lung der Ret­tungs­mittel).

Hilfs­ristenüber­sicht: http://im.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-im/intern/dateie…ristuebersicht_2014_.pdf