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Grünes Licht für überarbeitete Zuwendungsrichtlinie Feuerwehrwesen

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Ver­wal­tungs­vor­schrift wird die bis­he­rige Ver­wal­tungs­vor­schrift des Innen­mi­nis­te­riums über Zuwen­dungen für das Feu­er­wehr­wesen vom 18. Januar 2011 (GABl. 2011, 94), geändert durch Ver­wal­tungs­vor­schrift vom 23. März 2015 (GABl. 2015, S. 137) ersetzen, die zum 31. Dezember 2017 außer Kraft tritt.

Die neue VwV sieht vor, dass die Grundzüge der Förde­rung (Pau­scha­lund Inves­ti­ti­onsförde­rung) unverändert bleiben. Die Zuwen­dungen werden wei­terhin als Pro­jektförde­rung ins­be­son­dere für Inves­ti­tionen der Gemeinden und Land­kreise auf dem
Gebiet des Feu­er­wehr­we­sens gewährt. Dies geschieht in Form von Zuschüssen als Fest­beträge bzw. wo diese nicht möglich sind im Wege der Anteils­fi­nan­zie­rung. Daneben gibt es die Pau­schalförde­rungen nach der Zahl der Feu­er­wehr- und Jugend­feu­er­wehr­angehörigen. Dieses System hat sich ins­ge­samt bewährt. Auch der Gemein­detag Baden-Württem­berg und der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg haben sich im Vor­feld ausdrücklich für eine Bei­be­hal­tung aus­ge­spro­chen.
Ände­rungen ergeben sich im Ent­wurf der VwV-Z-Feu im Wesent­li­chen in fol­genden Punkten:

  • Inves­ti­tionen werden künftig erst ab einem Ein­zel­be­schaf­fungs­wert von über 20.000 Euro (bisher: 15.000 Euro) über die Inves­ti­ti­onsförde­rung gefördert. Die Inves­ti­tionen mit einem Ein­zel­be­schaf­fungs­wert bis zu 20.000 Euro sind mit dem jährli­chen Pau­schal­be­trag abge­deckt.
  • In der Folge wird die soge­nannte „Kleinförder­pau­schale“ um 5 Euro auf 90 Euro für jeden Angehörigen der Ein­satz­ab­tei­lung erhöht.
  • Der jährliche Pau­schal­be­trag für Angehörige der Jugend­feu­er­wehr wird von 36 Euro auf 40 Euro erhöht. Die Jugend­ar­beit ist wesent­li­cher Garant des Nach­wuchses in den Feu­er­wehren und soll damit hono­riert werden.
  • Die Gemeinden mit einer Abtei­lung Berufs­feu­er­wehr können auf Antrag nach wie vor anstelle der Fest­be­trags- bezie­hungs­weise Anteils­fi­nan­zie­rung für Inves­ti­tionen einen Pau­schal­be­trag erhalten, und zwar in Höhe von 1.000 Euro pro Angehörigen der Abtei­lung Berufs­feu­er­wehr und Jahr anstatt bisher von 950 Euro.

Bei der Fest­set­zung der Fest­beträge in der Anlage des Ent­wurfs der VwV-Z-Feu ergeben sich fol­gende wesent­liche Ände­rungen:

  • Die Fest­beträge für Neu­fahr­zeuge beinhalten künftig auch die Bela­dung und den Mehr­be­darf für ein überörtli­ches Ein­satz­ge­biet. Dabei wurden die Fest­beträge ins­ge­samt an die aktu­elle Preis­ent­wick­lung ange­passt. Gelistet sind in der Anlage alle nor­mierten Feu­er­wehr­fahr­zeuge sowie drei nicht genormte Fahr­zeug­typen ent­spre­chend einer
    Bau­richt­linie Baden-Württem­berg.
  • Die Förde­rung von Kom­man­do­wagen entfällt.
  • Die Fest­beträge zur Förde­rung von Gebraucht­fahr­zeugen mit einem Alter ab 18 Monate wurden aus den „Hin­weisen zur Anwen­dung der VwV-Z-Feu“ über­nommen.
  • Neu auf­ge­nommen wurde als Son­derfördermaßnahme die Ersatz­be­schaf­fung von fest ein­ge­bauten Funkgeräten im Rahmen der Einführung des Digi­tal­funks in Feu­er­wehrhäusern und Feu­er­wehr­fahr­zeugen. Die Kom­munen sollen bei den durch die Einführung des Digi­tal­funks not­wen­digen Ersatz­be­schaf­fungen unterstützt werden.

Die in der Ver­wal­tungs­vor­schrift genannten und auf der Inter­net­seite der Lan­des­feu­er­wehr­schule unter www.lfs-
bw.de Fach­themen/Recht, Orga­ni­sa­tion und Hin­weise/Ver­wal­tungs­vor­schriften/VwV-Z-Feu abge­legten Vor­drucke werden ent­spre­chend der endgültigen Ver­wal­tungs­vor­schrift aktua­li­siert und auf der Home­page der Lan­des­feu­er­wehr­schule ein­ge­stellt.

Eine Arbeits­hilfe stellt eine FAQ-Liste mit typi­schen Fragen und ent­spre­chenden Ant­worten dar, die eben­falls auf den Inter­net­seiten der Lan­des­feu­er­wehr­schule ein­ge­sehen werden kann.

Die VwV-Z-Feu wird im Gemein­samen Amts­blatt Baden-Württem­berg Nr. 13 vom 29.12.2017 veröffent­licht werden und zum 01. Januar 2018 in Kraft treten.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg