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Feuerschutzsteuer ist gesichert

Seit Oktober 2008 setzen wir uns gemeinsam für den Bestand der Feu­er­schutz­steuer ein, die durch geplante Verände­rungen der Finanz­be­zie­hungen zwi­schen dem Bund und den Ländern (Födera­lis­mus­re­form II) gefährdet war. Die Kom­mis­sion hat am 5. März 2009 ihre Arbeit abge­schlossen. Die Kom­mis­sion hat dabei emp­fohlen, die Ver­wal­tungs­kom­pe­tenz für die Feu­er­schutz­steuer auf den Bund zu übert­ragen und die Tren­nung der gemein­samen Bemes­sungs­grund­lage für die Feu­er­schutz­steuer und die Ver­si­che­rungs­steuer gefor­dert. Wegen Ein­zel­heiten wird auf die aus­zugs­weise als Datei angefügten Beschlüsse der Kom­mis­sion von Bun­destag und Bun­desrat ver­wiesen (Seite 58).

Zur Siche­rung einer gleich­blei­benden Besteue­rung werden die bis­he­rigen beson­deren Steuersätze für die Wohngebäude- und Haus­rat­ver­si­che­rung an den Regel­steu­er­satz ange­passt (Seite 60).

Neben der Tren­nung soll ein fester Anteil am Ver­si­che­rungs­ent­gelt auf die Feu­er­schutz­steuer ent­fallen. Diese Ver­tei­lung wurde so vor­ge­nommen, dass die Länder mit einem Auf­kommen an der Feu­er­schutz­steuer nicht nur in Höhe von 320 Mit. Euro son­dern in Höhe von ca. 400 Mio. Euro bei gleich blei­benden Ver­si­che­rungs­ent­gelten rechnen können. Der über den Betrag von 320 Mio. Euro hin­aus­ge­hende Betrag trage Unwägbar­keiten der Rechtsände­rung zugunsten der Länder Rech­nung (Seite 64).

Werden diese Absichten umge­setzt (wofür vieles spricht) ist das Auf­kommen der Feu­er­schutz­steuer in Baden-Württem­berg in den kom­menden Jahre stabil; durch die "Erhöhung" von bun­des­weit 320 auf 400 Mio. Euro und bei gleich­blei­bendem Anteil von Baden-Württem­berg am bun­des­weiten Auf­kommen dürfte der jährliche Anteil für Baden-Württem­berg sogar noch etwas steigen.