QR-Code zur Seite

Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben

„Der Minis­terrat hat in seiner jüngsten Sit­zung den Ent­wurf zur Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes zur Anhörung frei­ge­geben. Mit der Novel­lie­rung will die Lan­des­re­gie­rung sicher­stellen, dass die Feu­er­wehren im Land auch künftig erfolg­reich und pro­fes­sio­nell arbeiten können.“ Das sagte Innen­mi­nister Heri­bert Rech am Freitag, 5. Dezember 2008, in Stutt­gart. Bewährtes bleibe erhalten, gleich­zeitig würden gesell­schaft­liche Verände­rungen und im Laufe der Jahre auf­ge­tre­tener Verände­rungs­be­darf berücksich­tigt.

Unter anderem werde die Wirt­schaft­lich­keit der Gemein­de­feu­er­wehren ver­bes­sert und der Ver­wal­tungs­auf­wand ver­rin­gert. So sollten künftig gemäß einer For­de­rung des Rech­nungs­hofes und eines darauf beru­henden Land­tags­be­schlusses Feu­er­wehr­einsätze bei Fahr­zeugbränden und Ver­kehrsunfällen ins­ge­samt kos­ten­pflichtig sein. Bisher sei der Ein­satz nur in Teilen kos­ten­pflichtig gewesen. Es sei gerechter, die Gesamt­kosten den Ver­ur­sa­chern bezie­hungs­weise deren Ver­si­che­rung auf­zu­er­legen, als die All­ge­mein­heit damit zu belasten. Außerdem sei vor­ge­sehen, dass die Gemeinden Son­derlösch- und Son­der­ein­satz­mittel bei Bränden in Indus­trie- und Gewer­be­be­trieben beim Ver­ur­sa­cher abrechnen könnten.

„Um die Feu­er­wehr gut für die Zukunft auf­zu­stellen und den Per­so­nal­be­stand zu sichern, wollen wir den ehren­amt­li­chen Feu­er­wehr­dienst attrak­tiver machen“, so Rech. Bei­spiels­weise würden der Ein­tritt in und der Aus­tritt aus der Feu­er­wehr erleich­tert. Außerdem könnten Frei­wil­lige Feu­er­wehr­angehörige während bestimmter Lebens­phasen von der Pflicht befreit werden, regelmäßig an Übungen und Einsätzen teil­zu­nehmen. Familie und Frei­wil­lige Feu­er­wehr­ar­beit sollten so besser mit­ein­ander ver­einbar sein. Vor­ge­sehen sei auch, den Übert­ritt von der Jugend­feu­er­wehr in die Ein­satz­ab­tei­lung durch Sen­kung des Ein­tritts­al­ters von 18 auf 17 Jahre zu erleich­tern.

In Indus­trie- und Gewer­be­parks könnten künftig gemein­same Werk­feu­er­wehren ein­ge­richtet werden. Wenn die Auf­ga­benerfüllung für den gesamten Bereich sicher­ge­stellt sei, könnten bei­spiels­weise benach­barte Betriebe, Ein­rich­tungen oder Ver­wal­tungen eine gemein­same Werk­feu­er­wehr unter­halten. „Dar­unter darf der Sicher­heits­stan­dard aber nicht leiden. Denn das würde zusätzliche Anfor­de­rungen für die jewei­lige Gemein­de­feu­er­wehr und damit die Gemeinde bedeuten“, betonte der Innen­mi­nister.

Bei Über­land­hilfen würde künftig die Gemeinde eines Ein­satz­ortes bei Großeinsätzen von Kosten ent­lastet. Die der­zei­tige umfas­sende Kos­ten­er­satz­pflicht bei Über­land­hilfe könne dazu führen, dass Gemeinden, bei­spiels­weise bei Großbränden, durch die Kos­ten­for­de­rungen Hilfe leis­tender Gemeinden finan­ziell über­for­dert würden. Um diese Folgen abzu­mil­dern, solle die Gemeinde des Ein­satz­ortes künftig nicht mehr alle Über­land­hil­fe­kosten ersetzen müssen. Könne Kos­ten­er­satz bei Dritten nicht ver­langt werden, beschränke sich die Kos­ten­er­satz­pflicht gegenüber Hilfe leis­tenden Gemeinden auf den Ein­satz von Son­der­fahr­zeugen wie Dreh­lei­tern, Rüstwagen, Gerätewagen und Kran­wagen. Die Über­land­hilfe mit Löschfahr­zeugen bleibe in diesen Fällen für die Gemeinde des Ein­satz­ortes kos­ten­frei. Die Gemeinden können aber von dieser Regel eigene, im Sinne der kom­mu­nalen Zusam­men­ar­beit abwei­chende Ver­ein­ba­rungen abschließen.