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Bericht über die Hilfsfristen 2010

Die Ret­tungs­dienste in Baden-Württem­berg sollen ihre Ein­satz­orte noch schneller errei­chen. Die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Hilfs­fristen in der Not­fall­ver­sor­gung hat für mich abso­luten Vor­rang, sagte Innen­mi­nister Rein­hold Gall am Montag, 23. Mai 2011, mit Blick auf die noch vom Sozi­al­mi­nis­te­rium aus­ge­wer­teten Daten aus den 37 Ret­tungs­dienst­be­rei­chen für 2010. Die Anstren­gungen der bis­he­rigen Lan­des­re­gie­rung, von Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tionen und Kran­ken­kassen müssten weiter verstärkt werden. Gemäß der Koali­ti­ons­ver­ein­ba­rung geht die Zuständig­keit für das Ret­tungs­wesen nun vom Sozi­al­mi­nis­te­rium auf das Innen­mi­nis­te­rium über. Dort wird der Schutz der Bevölke­rung kon­zen­triert.

Im Südwesten gilt eine Hilfs­frist von 15 Minuten für den Ret­tungs­wagen als auch den Not­arzt bis zum Ein­treffen am Not­fallort. Diese soll über ein Jahr hinweg in 95 Pro­zent der Einsätze ein­ge­halten werden. 2010 hat sich die Bilanz eher ungünstig ent­wi­ckelt. Die Helfer führen dies vor allem auf ver­mehrte Einsätze und die strenge Wit­te­rung vor der Jah­res­wende zurück. Aller­dings seien man­cher­orts auch die vom Lan­des­aus­schuss für den Ret­tungs­dienst im Juli 2008 beschlos­senen Ver­bes­se­rungen noch nicht im gewünschten Umfang wirksam. Kon­se­quent gilt es, daran weiter zu arbeiten. Der Lan­des­aus­schuss für den Ret­tungs­dienst wird sich in seiner Sit­zung am 22. Juli 2011 mit der Hilfs­frist­bi­lanz 2010 befassen. In den Ret­tungs­dienst­be­rei­chen Biberach, Kon­stanz und Karls­ruhe wurde die Hilfs­frist 2010 sowohl bei Not­arzt- wie Ret­tungs­wa­gen­einsätzen ein­ge­halten.

Durch eine Novelle des Ret­tungs­dienst­ge­setzes im Jahr 2009 können Kran­kenhäuser per Ver­wal­tungsakt zur Stel­lung von Notärzten ver­pflichtet werden - wenn Alter­na­tiven nicht greifen. Von zen­traler Bedeu­tung ist die Opti­mie­rung der Ausrückzeiten, die Stand­ort­ver­le­gung von Fahr­zeugen, die Errich­tung neuer Not­arzt­stand­orte und der Bau neuer Ret­tungs­wa­chen. Im Förder­pro­gramm 2011 hat das Land in Abstim­mung mit dem Lan­des­aus­schuss für den Ret­tungs­dienst einen Schwer­punkt auf Pro­jekte gelegt, die zur Ver­bes­se­rung der Hilfs­frist bei­tragen. Unterstützt wird etwa der Neubau der Ret­tungs­wache Back­nang, der Ausbau der Ret­tungs­wache Nere­s­heim zu einem Not­arzt­standort und die Errich­tung der Not­arzt­wache Wall­dorf.

Innen­mi­nister Gall drängt nun auf eine bes­sere bereichsüberg­rei­fende Zusam­men­ar­beit. Außerdem soll ein medi­zi­ni­sches Qualitätsma­nage­ment eingeführt werden. Im ver­gan­genen August lie­ferten die Ret­tungs­or­ga­ni­sa­tionen einen ersten Qualitätsbe­richt als Bestands­auf­nahme. Nach Ansicht des Minis­ters bedeutet die Ein­hal­tung der Hilfs­frist bei veränderten Kran­ken­haus­struk­turen vor allem im ländli­chen Raum eine große Her­aus­for­de­rung.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg