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Änderung des Feuerwehrgesetzes in Arbeit

„Wir arbeiten seit ver­gan­genem Herbst an einer Ände­rung des Feu­er­wehr­ge­setzes, bei der die Sicher­heit der Bevölke­rung, die Stärkung der inter­kom­mu­nalen Zusam­men­ar­beit und die Sicher­stel­lung des Per­so­nal­be­stands oberste Priorität haben.“ Das sagte Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder am Dienstag, 3. Juli 2007, in Stutt­gart.

Auslöser für die Geset­zes­in­itia­tive sei die Denk­schrift 2005 des Lan­des­rech­nungs­hofes. Dieser habe darin Vor­schläge für die Ver­bes­se­rung der Wirt­schaft­lich­keit bei der Beschaf­fung von Fahr­zeugen und bei der Abrech­nung kos­ten­pflich­tiger Einsätze durch die Gemeinden gemacht. „Wir haben des­wegen alle Para­grafen des Lan­des­feu­er­wehr­ge­setzes auf den Prüfstand gestellt und stehen vor der Fer­tig­stel­lung eines Refe­ren­ten­ent­wurfes. Mit einem zeitgemäßen Gesetz wollen wir den Fort­be­stand und die Ein­satzfähig­keit der Feu­er­wehren sicher­stellen“, so Schröder.

Hilf­reich sei die frühzei­tige Betei­lung der Kom­mu­nalen Lan­des­verbände und des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bands sowie die Ein­bin­dung von Prak­ti­kern vor Ort mit Blick auf die Geset­zes­fol­gen­abschätzung gewesen. Die Lan­des­re­gie­rung wolle damit mögliche Aus­wir­kungen von Geset­zes­vor­haben frühzeitig erkennen und nega­tive Aus­wir­kungen von vor­ne­herein ver­meiden. „Die Feu­er­wehren sind stolz darauf, dass das neue Feu­er­wehr­ge­setz dafür eines der ausgewählten Pilot­pro­jekte im Land ist und sie damit wieder einmal ihren Anspruch auf pro­fes­sio­nelle und inno­va­tive Arbeit unter Beweis stellen können“, sagte Schröder.

Zur der­zei­tigen Dis­kus­sion in den Medien über eine Fremd­ver­gabe der Auf­gaben der Werk­feu­er­wehr bei einem Auto­mo­bil­kon­zern sagte der Lan­des­brand­di­rektor: „An uns ist bisher nie­mand von dem Unter­nehmen mit dieser Frage her­an­ge­treten. Die der­zei­tige Geset­zes­lage ist ein­deutig und lässt dies nicht zu. Wir prüfen zwar auch den ent­spre­chenden Para­grafen im Feu­er­wehr­ge­setz, aller­dings nicht mit dem Ziel der Fremd­ver­gabe von Leis­tungen der Werk­feu­er­wehren aus Gründen der Kos­ten­er­sparnis.“ Eine Not­wen­dig­keit der Ände­rung sehe das Innen­mi­nis­te­rium durch veränderte Betriebs- und Orga­ni­sa­ti­ons­struk­turen. Oft würden bei­spiels­weise heute Betriebe aus steu­er­li­chen bezie­hungs­weise wirt­schaft­li­chen Gründen in meh­rere Ein­zel­be­triebe auf­ge­teilt. Die Werk­feu­er­wehr sei dann für meh­rere Betriebe zuständig und setze sich mögli­cher­weise aus Angehörigen ver­schie­dener Betriebe zusammen. „In der Folge müssen wir im Gesetz die Aus­nahme zulassen, dass dann auch Betriebs­angehörige aus anderen Betrieben die Werk­feu­er­wehr bilden. Mögliche Aus­nahmen müssen jedoch immer unter dem Primat der Sicher­heit stehen. Das ist die oberste Priorität“, betonte Schröder. Mit der Ver­ab­schie­dung des neuen Feu­er­wehr­ge­setzes sei im Sommer 2008 zu rechnen.