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Fernsehgeräte

von VdS Schadenverhütung im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Fern­sehgeräte ent­wi­ckeln während des Betriebes Wärme. Wird die Wärme nicht hin­rei­chend abgeführt, ver­rin­gert sich die Lebens­dauer des Gerätes und die Brand­ge­fahr wird erhöht. Bei einem Brand kann die Bildröhre implo­dieren. Dabei besteht die Gefahr, daß Glas­splitter aus dem Gerät geschleu­dert werden. Es liegt also im Inter­esse des Benut­zers die nach­fol­genden Hin­weise und Maßnahmen zu beachten.

Auf­stellen

Fern­sehgeräte sind in aus­rei­chendem Abstand von Wärme­quellen, z.B. Öfen, Heizkörpern oder anderen Wärmegeräten, stand­si­cher auf­zu­stellen. Beson­ders ist darauf zu achten, daß sich in unmit­tel­barer Nähe keine leicht entzündli­chen Stoffe, wie Gar­dinen, Vorhänge und der­glei­chen befinden. Fern­sehgeräte sind so zu stellen, daß Steck­vor­rich­tungen für die Strom­ver­sor­gung und für die Antenne zugänglich sind, damit im Störungs­fall das Gerät unge­hin­dert außer Betrieb gesetzt werden kann.Fern­sehgeräte in Möbeln

Werden Fern­sehgeräte in Möbeln auf­ge­stellt, so sind beson­dere Sicher­heitsmaßnahmen zur Brand­verhütung zu treffen:

  • Steck­vor­rich­tungen für Netz und Antenne müssen nach dem Hin­ein­stellen des Gerätes gut zugänglich sein. Beim Einbau von Fern­sehgeräten in Möbeln ist beson­ders eine aus­rei­chende Be- und Entlüftung zu gewährleisten.
  • Sollen Fern­sehgeräte in Möbeln mit schließbaren Fächern unter­ge­bracht werden, so ist für diese Ein­bauart durch spe­zi­elle Vor­sichtsmaßnahmen in Form von geson­derten Be- und Entlüftungsöffnungen Rech­nung zu tragen (z.B. Ent­fer­nung der Schrank-Rückwand).

Betrieb

  • Geräte sind nur beauf­sich­tigt zu betreiben. Dar­unter fällt nicht die Bereit­schafts­schal­tung (Standby). Bei längerer Nicht­be­nut­zung ist das Fern­sehgerät durch den Geräteschalter abzu­schalten.
  • Belüftungsöffnungen im Boden sowie die Entlüftungs­schlitze im Gehäuse und in der Rückwand des Gerätes dürfen nicht durch Gegenstände wie Zier­decken, Zeit­schriften, Papier und der­glei­chen abge­deckt werden. Sonst ist die natürliche Luftkühlung behin­dert. Unzulässige Tem­pe­ra­turerhöhung und Beeinträchti­gung der Betriebs­si­cher­heit sind die Folgen. Brand­ge­fahr!
  • Gegenstände wie Blu­men­vasen, Kerzen und der­glei­chen gehören nicht auf das Gerät. Wenn diese Gegenstände umfallen, besteht die Gefahr, daß z.B. Wasser, Ker­zen­wachs oder andere Teile in das Geräteinnere gelangen können. Eine sofor­tige Zerstörung des Gerätes kann die Folge sein. Brand­ge­fahr!
  • Bei Gewitter sind der Netz- und der Anten­nen­ste­cker aus den Steck­vor­rich­tungen zu ziehen. Dies gilt auch bei längerer Abwe­sen­heit.
  • Die Auf­stel­lungs-, Einbau- und Betriebs­vor­schriften der Gerätehe­r­steller sind unbe­dingt ein­zu­halten. Ist keine Einbau- und Betriebs­vor­schrift vor­handen, so emp­fiehlt sich einen Min­dest­ab­stand von seit­lich 10 cm und ober­halb von 20 cm ein­zu­halten.

Betriebsstörungen

Treten beim Betrieb des Fern­sehgerätes Störungen auf, so ist das Gerät sofort abzu­schalten und der Netz­ste­cker zu ziehen.Defekte Geräte dürfen nur durch eine Fach­kraft instand­ge­setzt werden.

Merk­male für die Ent­ste­hung eines Brandes können sein:

  • Zusam­men­fallen des Bildes
  • Hel­leuch­tender Quer­strich auf dem Bild­schirm
  • Knis­ternde Geräusche
  • Brand­ge­ruch