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Feuerwehrtaucher

Heilbronn

Ret­tung an und auf Gewäs­sern ist eine Auf­gabe der Berufs­feu­er­wehr. Um dem gerecht zu werden, wird bei der Berufs­feu­er­wehr Heil­bronn eine Tau­cher­gruppe vor­ge­halten. Das Ein­satz­ge­biet der Feu­er­wehr­tau­cher ist der gesamte Stadt- und Land­kreis Heil­bronn. Übungs- und Ein­satz­ge­wässer sind der Neckar und seine Neben­flüsse sowie meh­rere Stau- und Was­ser­rück­hal­te­be­cken, die in den Som­mer­mo­naten als Badesee genutzt werden.

Eine schnelle Hilfe kann gewähr­leistet werden, da rund um die Uhr min­des­tens ein Tauch­trupp ein­satz­be­reit zur Ver­fü­gung steht. Wei­tere Tau­cher werden bei Ein­sätzen sofort nach­alar­miert.

Ent­wick­lung des Tauch­dienstes

Die ersten vier Tau­cher wurden 1973 in Stutt­gart im "Lehr­gang für Jung­tau­cher" aus­ge­bildet. Bis 1977 war die Aus­bil­dung zum Tau­cher für Berufs­feu­er­wehr­an­ge­hö­rige eine frei­wil­lige Zusatz­aus­bil­dung. Seit 1978 ist es für jeden Berufs­feu­er­wehr­an­ge­hö­rigen Pflicht, an der umfang­rei­chen Tau­cher­aus­bil­dung teil­zu­nehmen.

Aus- und Fort­bil­dung

Die prak­ti­sche sowie die theo­re­ti­sche Tauch­aus­bil­dung wird in Heil­bronn durch­ge­führt und dauert ca. neun Wochen, in denen 50 Tauch­gänge absol­viert werden müssen. Vier Feu­er­wehr­lehr­tau­cher stehen dafür zur Ver­fü­gung. Somit ist auch im Dienst­be­trieb gewähr­leistet, dass die auf drei Wach­ab­tei­lungen ver­teilten Tau­cher von min­des­tens einem Lehr­tau­cher betreut und wei­ter­ge­bildet werden. Der Tau­cher muss die nach FwDV8 fest­ge­legten zehn Min­dest­tauch­gänge pro Jahr errei­chen, dass er als Ein­satz­tau­cher ein­ge­setzt werden kann. Die Tauch­tiefe beträgt im All­ge­meinen 20 Meter. Sind im Ein­satz­ge­biet tie­fere Gewässer, kann bis auf eine Tauch­tiefe von 30 Metern abge­taucht werden.

Auf­gaben
  • Ret­tung und Bergen von Per­sonen
  • ein­fache tech­ni­sche Hil­fe­leis­tung, wie Anschlagen von Seilen, Befes­tigen und Lösen von Schrauben, Mei­ßeln, Sägen, Ber­gung ver­sun­kener Pkws, Abdich­tung von Schiffs­le­ckagen, Hilfe bei Boots- und Schiffs­un­fällen
  • Eis­ret­tung in Gewäs­sern
  • Hoch­was­ser­ein­sätze

Die Feu­er­wehr­männer, die der Tau­cher­gruppe ange­hören, ver­sehen wäh­rend der Dienst­schicht "nor­malen" Ein­satz­dienst und sind für alle Feu­er­wehr­auf­gaben ein­setzbar. Beim Alarm­stich­wort "Was­ser­ret­tung" besetzen die Tau­cher den GW-Was­ser­ret­tung. Wäh­rend der Anfahrt rüstet sich der Tau­cher aus und ist an der Ein­satz­stelle tauch­be­reit.