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Wasserhygiene bei Löschwasserentnahme beachten!

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Feu­er­wehr ent­nimmt in der Regel das Löschwasser zur Brandbekämpfung aus Hydranten der öffent­li­chen Sam­mel­was­ser­ver­sor­gung. Unter ungünstigen Umständen können durch Löschwas­ser­ent­nahmen mit­tels Stand­rohr beim Fehlen geeig­neter Siche­rungs­ein­rich­tungen Ver­un­rei­ni­gungen in das Rohr­netz gelangen.

Tatsächlich ergaben Unter­su­chungen im Auf­trag der Was­ser­ver­sorger, dass es in der Ver­gan­gen­heit in signi­fi­kanter Weise zu der­ar­tigen Fällen im Zusam­men­hang mit Einsätzen und Übungen der Feu­er­wehr gekommen war.

Zur Ver­mei­dung von Beeinträchti­gungen des Trink­was­sers bzw. des Rohr­netzes bei Löschwas­ser­ent­nahmen hat ein Gemein­schafts­aus­schuss des Deut­schen Insti­tuts für Nor­mung (DIN) und des Deut­schen Ver­eins des Gas und Was­ser­fa­ches e.V. (DVGW) tech­ni­sche Regeln in einem Bei­blatt zum Arbeits­blatt W 405-B1 – Aus­gabe Juni 2016 beschrieben.

Im Anhang B dieses Bei­blattes werden alle Tätig­keiten im Zusam­men­hang mit der Löschwas­ser­ent­nahme von der Orga­ni­sa­tion im Vor­feld bis hin zu den Maßnahmen am Ein­satzort im Hin­blick auf die mögli­chen Gefährdungen und Aus­wir­kungen auf­ge­schlüsselt. In einer Matrix werden Einschätzungen zur Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit, zum dazugehörigen Scha­dens­ausmaß und eine ent­spre­chende Risi­ko­klasse zuge­ordnet.

Den mögli­chen Gefährdungen und Aus­wir­kungen werden abhel­fende tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maßnahmen und Ziele gegenüber­ge­stellt. Die zusam­men­fas­sende Dar­stel­lung bietet einen Über­blick sowohl über die kurz­fristig als auch über die länger­fristig zu rea­li­sie­renden Maßnahmen. Die Ver­fasser des DVGW-Bei­blattes werben für eine part­ner­schaft­liche Zusam­men­ar­beit von Feu­er­wehr und Ver­sor­gungs­un­ter­nehmen, um prak­ti­kable Kom­pro­misse zu finden, damit den Erfor­der­nissen der schnellen Brandbekämpfung und dem Schutz von Trink­wasser und Rohr­netz glei­chermaßen Rech­nung getragen wird.

Glei­ches gilt sinngemäß für alle anderen Orga­ni­sa­tionen mit Sicher­heits­auf­gaben, wenn sie für ihre Ein­satz­zwecke Wasser aus Hydranten der öffent­li­chen Was­ser­ver­sor­gung ent­nehmen. Sie sollten über ihre spe­zi­fi­sche Hand­ha­bung Infor­ma­tionen ein­holen.

Die Beschaf­fung ent­spre­chender Technik wie zum Bei­spiel Sys­tem­trenner, Rückfluss­ver­hin­derer oder Vaku­um­bre­cher soll schritt­weise im Zuge von Neu- und Ersatz­be­schaf­fungen bei den Feu­er­wehren erfolgen. Einige gebrauchs­taug­liche Geräte wie zum Bei­spiel Rückfluss­ver­hin­derer sind bereits auf dem Markt, andere Arma­turen und Bau­teile sollen nor­miert werden. Beim Fahr­zeugbau (Löschwas­ser­tank) sind kon­struk­tive Lösungen ange­dacht, die stan­dar­di­siert und zer­ti­fi­ziert werden sollen.

Das Bei­blatt zum Arbeits­blatt DVGW W 405-B1 mit dem Titel „Ver­mei­dung von Beeinträchti­gungen des Trink­was­sers und des Rohr­netzes bei Löschwas­ser­ent­nahmen“ sowie die Fach­emp­feh­lungen der Arbeits­ge­mein­schaft der Leiter der Berufs­feu­er­wehren (AGBF-Bund im Deut­schen Städtetag) und dem Deut­schen Feu­er­wehr­ver­band finden Sie im Internet auf den Seiten des Deut­schen Ver­eins des Gas– und Was­ser­fa­ches unter

http://kurzelinks.de/e3ge.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg