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von Deutscher Feuerwehrverband

Neue DFV-Fach­emp­feh­lung zeigt vier gleich­wer­tige Löschal­ter­na­tiven auf

Eine Person brennt und benötigt drin­gende Hilfe – in solch einer Situa­tion, mit der die meisten Feu­er­wehr­angehörigen glückli­cher­weise nur selten kon­fron­tiert werden, ist zügiges und ent­schlos­senes Han­deln ent­schei­dend. „Wesent­lich ent­schei­dender als bei­spiels­weise die Suche nach einer pas­senden Löschdecke oder sau­berem Löschwasser ist die umge­hende Hilfe“, erklärt Rudolf Römer, Leiter der Fach­ar­beit des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV).

Zur Unterstützung der Aus­bil­dung des rich­tigen Vor­ge­hens beim Ablöschen von bren­nenden Per­sonen hat der Fach­be­reich Gesund­heits­wesen/Ret­tungs­dienst im DFV eine Fach­emp­feh­lung spe­ziell zu dieser The­matik erstellt. „Auf­grund der gra­vie­renden und nach­hal­tigen medi­zi­ni­schen Folgen für die Betrof­fenen ist ein sicheres Grund­la­gen­wissen für diesen Ein­satz­fall wichtig“, erläutert Römer.

Die Fach­emp­feh­lung „Maßnahmen bei Per­so­nenbränden“ stellt vier gleich­wer­tige Löschal­ter­na­tiven auf: das Löschen mit Wasser, das Ersti­cken mit dichtem Gewebe wie Löschde­cken, der Ein­satz von Feuerlöschern und das Wälzen der betrof­fenen Person auf dem Boden. Die wich­tigsten Fakten und Gefahren jeder Vari­ante werden prägnant dar­ge­stellt und auf den jewei­ligen Eigen­schutz hin­ge­wiesen. Den Abschluss der Fach­emp­feh­lung bildet eine über­sicht­liche Zusam­men­fas­sung in Form einer Check­liste.