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von Bundesverband der Unfallkassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bun­des­ver­band der Unfall­kassen hat unter Berücksich­ti­gung der aktu­ellen Normen die „Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feu­er­wehr“ (GUV-G 9102) überar­beitet. Ins­be­son­dere bei den Feu­er­wehr-Hal­te­gurten, den Sprung­ret­tungsgeräten, den LUft­he­bern, den Mul­ti­funk­ti­ons­lei­tern, den Saug- und Druck­schläuchen, den Hub­ret­tungs­fahr­zeugen und den hydrau­lisch betätigten Ret­tungsgeräten hat es Ände­rungen gegeben.

Zudem wurden die Begriffe „Sach­kun­dige“ und „Sach­verständige“ aktua­li­siert. Außerdem wurde die vom Aus­schuss für Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Kata­stro­phenscutz und zivile Ver­tei­ei­dung erstellte Liste aller bei den Feu­er­wehren benötigten feu­er­wehr­tech­ni­schen Ausrüstungen und Geräte sowie der persönli­chen Schutz­ausrüstung mit den erfor­der­li­chen Prüfungen und Fristen fortgeführt.

Sie erhalten die Neu­fas­sung (Aus­gabe Juni 2005) im Anhang. Sie ist auch auf unserer Inter­net­seite her­un­ter­zu­laden.

Bitte leiten Sie diese Mail in Ihrem Zuständig­keits­be­reich weiter.

Vielen Dank.

Mit freund­li­chen Gruessen

Dr. Ing. Heinz Weiß

Abtei­lung Prae­ven­tion
Unfall­kasse Baden-Wuert­tem­berg
Haupt­sitz Stutt­gart
Augs­burger Strasse 700
D-70329 Stutt­gart