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Muster-Dienstvorschrift für Drohneneinsatz online

von Medienteam KFV Heilbronn

Die „Ver­ord­nung zur Rege­lung des Betriebs von unbe­mannten Fluggeräten“ war im März 2017 durch den Bun­desrat beschlossen worden. Feu­er­wehren sowie wei­tere Behörden und Orga­ni­sa­tionen mit Sicher­heits­auf­gaben (BOS) waren von der Erlaub­nis­pflicht für den Betrieb von unbe­mannten Luft­fahrt­sys­temen ausdrücklich aus­ge­nommen worden, sofern der Ein­satz in Zusam­men­hang mit Not- und Unglücksfällen und Kata­stro­phen statt­findet. „Wir haben die Schaf­fung gesetz­li­cher Rah­men­be­din­gungen begleitet. Durch unsere Initia­tive und mit unserer Betei­li­gung wurde seitdem daran gear­beitet, ein­heit­liche Hil­fe­stel­lungen für die Feu­er­wehren vor Ort bei der Umset­zung der Ver­ord­nung zu geben. Ich freue mich über den erfolg­rei­chen Abschluss“, begrüßt Hartmut Ziebs, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), die nun unter Federführung des Bun­des­amtes für Bevölke­rungs­schutz und Kata­stro­phen­hilfe (BBK) mit Ver­tre­tern der Feu­er­wehr und aller Hilfs­or­ga­ni­sa­tionen erar­bei­tete Muster-Dienst­vor­schrift. Die heute auf der BBK-Seite http://www.bbk.bund.de/drohnen veröffent­lichten „Emp­feh­lungen für die Gemein­samen Rege­lungen zum Ein­satz von Drohnen“ sollen den Anwen­dern Sicher­heit im Drohnen-Ein­satz geben.

DFV-Vizepräsident Karl-Heinz Knorr erläutert die fach­li­chen Hin­tergründe für die Emp­feh­lungen: „Ers­tens ist auch den BOS nicht alles erlaubt und zwei­tens sind Drohnen Luft­fahr­zeuge, von denen bei fal­scher Ver­wen­dung auch erheb­liche Gefahren aus­gehen können.“ So setzt die Muster-DV bei der Aus­bil­dung der Droh­nen­steuerer an, in der Luft­recht, Meteo­ro­logie, Flug­be­trieb und Navi­ga­tion geschult werden, vor allem aber auch zahl­reiche Übungsflüge durchgeführt werden. Den Anwen­dern werden Muster zur Risi­ko­be­wer­tung und Risi­ko­mi­ni­mie­rung ebenso an die Hand gegeben wie Check­listen, ein Betriebs- und Flug­buch und anschau­liche Gra­fiken über die Glie­de­rung des Luft­raumes und die Ver­ant­wor­tungs­be­reiche.

„Sicher­heit durch Stan­dar­di­sie­rung – dieses Prinzip aus der Luft­fahrt zieht sich wie ein roter Faden durch diese Muster-Dienst­ver­ord­nung, deren vor­nehmstes Ziel darin besteht, die erheb­li­chen Vor­teile von Drohnen für den Ein­satz möglichst sicher und effektiv nutzen zu können“, erklärt Knorr. Daher enthält das Doku­ment auch Emp­feh­lungen für die Inte­gra­tion des „tak­ti­schen Ein­satz­ab­schnitts Drohnen“ in die jewei­ligen Führungs­struk­turen an den Ein­satz­stellen der BOS.

„Wie begrüßen sehr, dass sich ein Arbeits­kreis der Innen­mi­nis­ter­kon­fe­renz im Sep­tember 2019 mit dieser The­matik befassen und vor­aus­sicht­lich den zuständigen Bun­desländern die ver­bind­liche Einführung dieser Regeln emp­fehlen wird“, resümieren Ziebs und Knorr.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band