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von Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Da Feuerlöschein­rich­tungen nur im Brand­fall zum Ein­satz kommen und die Löschwas­ser­lei­tungen unmit­telbar mit der Trink­was­ser­lei­tung ver­bunden sein können, besteht die Gefahr, dass das sta­gnie­rende Wasser in der Löschwas­ser­lei­tung hygie­nisch bedenk­lich wird und somit zu einer Gefährdung für das Trink­wasser werden kann.

Die bisher prak­ti­zierte Spülung der Löschwas­ser­lei­tung bezie­hungs­weise der Anschluss eines Ver­brau­chers an das Ende der Löschwas­ser­lei­tung wird nicht mehr als aus­rei­chend erachtet, sodass wei­ter­ge­hende Hygie­ne­vor­schriften eingeführt wurden.

Die DIN 14462 Aus­gabe Januar 2007 trägt diesen neuen Hygie­ne­an­for­de­rungen Rech­nung, welche nicht nur Aus­wir­kungen auf den Einbau und die Instal­la­tion von Wand­hy­dranten hat son­dern auch Aus­wir­kungen auf die Vor­ge­hens­weisen bei der Brandbekämpfung mit sich bringt.