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von Medienteam KFV Heilbronn

Emp­feh­lungen für die Durchführung von Leis­tungs­nach­weisen in der Sprech­funk­aus­bil­dung veröffent­licht Die Ver­wal­tungs­vor­schrift über die Aus- und Fort­bil­dung der Feu­er­wehr­angehörigen in Baden-Württem­berg vom 22.12.2010 for­dert die Bewer­tung des Lern­erfolgs durch Lern­ziel­kon­trollen (Leis­tungs­nach­weis). Hierbei ist die Möglich­keit eröffnet, auch Bewer­tungen durch Beno­tung vor­zu­nehmen. Jede Bewer­tung eines Lern­erfolgs muss die erbrachte Leis­tung anhand des Lehr­in­haltes messen und eine gerechte, nach­voll­zieh­bare und ange­mes­sene Beur­tei­lung ermögli­chen.

Mit den "Emp­feh­lungen für die Durchführung von Leis­tungs­nach­weisen in der Sprech­funk­aus­bil­dung" gibt die Lan­des­feu­er­wehr­schule den Aus­bil­dern hierfür eine Hil­fe­stel­lung an die Hand.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg