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von Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

Erläute­rung zur VwV Feu­er­wehr­aus­bil­dung hin­sicht­lich der Qua­li­fi­ka­tion Aus­bilder

Gemäß Ziffer 2.3.2 der Ver­wal­tungs­vor­schrift des Innen­mi­nis­te­riums über die Aus- und Fort­bil­dung der Feu­er­wehr­angehörigen in Baden-Württem­berg (VwV-Feu­er­wehr­aus­bil­dung) vom 22. Dezember 2010 - Az.: 5-1511.1/34 dürfen Feu­er­wehr­angehörige mit erfolg­reich abge­schlos­sener Truppführer­aus­bil­dung, die über eine Qua­li­fi­ka­tion gemäß der Aus­bilder-Eig­nungs­ver­ord­nung verfügen oder mit einem berufs­qua­li­fi­zie­renden Abschluss als Lehrkräfte an all­ge­mein­bil­denden und beruf­li­chen Schulen tätig sind, ohne Teil­nahme am Lehr­gang Aus­bilden in der Feu­er­wehr nach erfolg­reich abge­schlos­senem Fach­kunde- und Aus­bil­der­lehr­gang die Funk­tion eines ent­spre­chenden Aus­bil­ders auf Kreis­ebene über­nehmen.

Die Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg erkennt hiermit gemäß Ziffer 1.4 der VwV-Feu­er­wehr­aus­bil­dung den Per­sonen, die über eine Qua­li­fi­ka­tion gemäß der Aus­bilder-Eig­nungs­ver­ord­nung verfügen oder mit einem berufs­qua­li­fi­zie­renden Abschluss als Lehrkräfte an all­ge­mein­bil­denden und beruf­li­chen Schulen tätig sind bzw. waren, ihre erwor­bene Qua­li­fi­ka­tion als Lehr­gang Aus­bilden in der Feu­er­wehr an.

Die Per­sonen sind somit auch berech­tigt an den Lehrgängen teil­zu­nehmen, die diesen Lehr­gang als Zulas­sungs­vor­aus­set­zung ver­langen (z. B. Fach­kun­de­lehrgänge für Maschi­nisten und Maschi­nisten für Dreh­leiter, Sprech­funker und Atem­schutzgerä-teträger, Tech­ni­sche Hil­fe­leis­tungs­lehrgänge sowie Brandbekämpfung).

Wir bitten die Kreis­brand­meister und Feu­er­wehr­kom­man­danten der Stadt­kreise, den Sach­ver­halt bei Anmel­dungen zu prüfen und zu ver­merken.

Für wei­tere Fragen steht Ihnen Frau Giesa (Tel.: 07251 / 933 - 534, E-Mail: ) gerne zur Verfügung.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg