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Infoblatt "Verfahrensweise zur Durchführung von Anzeigetests bei Gaswarneinrichtungen"

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung (DGUV) hat die Ver­fah­rens­weise zur Durchführung von Anzei­ge­tests bei Gas­warn­ein­rich­tungen aktua­li­siert und ein ent­spre­chendes Info­blatt veröffent­licht.

Die geänderte Vor­ge­hens­weise wurde von der Pro­jekt­gruppe „Mess- und Warngeräte für gefährliche Gas­kon­zen­tra­tionen“ des Sach­ge­bietes „Explo­si­ons­schutz“ in Abstim­mung mit dem Sach­ge­biet „Feu­er­wehren und Hil­fe­leis­tungs­or­ga­ni­sa­tionen“ der DGUV fest­ge­legt.

Das Info­blatt können Sie auf der Seite der DGUV her­un­ter­laden:
DGUV: http://www.dguv.de/de