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Landkreis Heilbronnvon Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Kurz­be­schrei­bung: In der Tages­presse finden sich gegenwärtig Mel­dungen und Berichte bezüglich ver­meint­li­cher Neue­rungen zur Vor­ge­hens­weise bei der Kühlung von Ver­bren­nungen, bei Ver­gif­tungen und bei Reani­ma­tionen.

Die Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg hat in Rücksprache mit dem Inten­siv­me­di­ziner Dr. med. Dipl. Chem. R. Spörri von der Fürst-Stirum-Klinik in Bruchsal die der­zeit gültigen Emp­feh­lungen im Fol­genden zusam­men­ge­fasst:

Erstmaßnahmen bei Ver­bren­nungen

Fakt ist, dass bei Ver­bren­nungen oft zu lange und zu aggressiv (mit zu kaltem Wasser) gekühlt wurde, so dass die Pati­enten mit Unter­tem­pe­ratur in die Klinik gekommen sind.

Aus Sicht der zuerst an der Ein­satz­stelle ein­tref­fenden Ein­satzkräfte gestaltet sich die Vor­ge­hens­weise bei Ver­bren­nungen des 1. und 2. Grades nach wie vor so, dass der Patient bis zum Ein­treffen des Not­arztes gekühlt werden soll (mit Lei­tungs­was­ser­tem­pe­ratur - kein Eis). Diese Maßnahme dient dazu, den Schmerz zu lin­dern. Ver­bren­nungen des 3. Grades sind in der Regel nicht mehr schmerz­haft, da die Ner­ven­enden nicht mehr intakt sind. Es gibt aber kaum ein­heit­liche Ver­bren­nungs­grade, so dass auch hier kurz­fristig (bei Schmerzen) gekühlt werden muss. Von einem längeren Kühlen bei großflächigen Ver­bren­nungen des 3. Grades sollte abge­sehen werden, da hier die Gefahr besteht, dass der Körper zu stark ausgekühlt wird. Eine ste­rile Abde­ckung der Ver­bren­nungs­zone ist gene­rell sinn­voll.

Sobald der Not­arzt ein­trifft, ent­scheidet dieser über die Schmerz­the­rapie und alle wei­tere Maßnahmen.

Erstmaßnahmen bei Ver­gif­tungen

Das Auslösen von Erbre­chen durch Rachen­rei­zung sollte nur direkt nach einer Ver­gif­tung (gilt nicht bei ver­schluckten Lösungs- und Ätzmittel) erfolgen - quasi wenn man es selbst beob­achtet hat. Der Patient muss dabei intakte Reflexe haben (Betrun­kene sind bereits reflex­ge­schwächt).

Kein Erbre­chen bei alten Men­schen (Erbre­chen ist Stress!) und bei Epi­lep­ti­kern ein­leiten.

Je länger der Gift­auf­nah­me­zeit­punkt zurück liegt, desto weniger sinn­voll ist ein Erbre­chen! Durch Erbre­chen wird der Magen nur um 30-50% ent­leert, das rest­liche Gift ver­bleibt wei­terhin im Körper und wirkt weiter.

Reani­ma­tionen

Eck­punkte basie­rend auf den ERC-Leit­li­nien für die Wie­der­be­le­bung

Die Ent­schei­dung zur Reani­ma­tion fällt, sobald eine Person nicht ansprechbar ist und nicht normal atmet.
Sofort nach Ein­treten des Kreis­lauf­still­standes wird mit 30 Kom­pres­sionen ohne Überprüfung des Pulses begonnen, die bisher gene­rell gelehrten zwei Initi­al­be­atmungen ent­fallen. Zur Durchführung der Herz­druck­mas­sage werden die Hände in der Mitte des Brust­korbes, d.h. auf die untere Hälfte des Brust­beins, auf­ge­setzt.
Danach erfolgen zwei Beatmungen, jede Not­fall­be­atmung dauert eine Sekunde.
Für Erwach­sene im Kreis­lauf­still­stand beträgt das Verhältnis von Kom­pres­sion zu Beatmungen 30:2.
Das­selbe Verhältnis soll auch bei Kin­dern ange­wendet werden, wenn die Reani­ma­tion von einem Lai­en­helfer begonnen wird. Aller­dings wird bei Kin­dern mit fünf Initi­al­be­atmungen begonnen.