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von Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg

Der Aus­schuss Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Kata­stro­phen­schutz und zivile Ver­tei­di­gung des Arbeits­kreises V der Ständigen Kon­fe­renz der Innen­mi­nister und -sena­toren der Länder (AFKzV) hat in seiner Sit­zung am 20./21.02.2008 emp­fohlen, die FwDV 3 "Ein­heiten im Lösch- und Hil­fe­leis­tungs­ein­satz" in den Ländern einzuführen.

Die neue FwDV 3 ergänzt die bis­he­rige FwDV 3 „Ein­heiten im Löschein­satz" um einem neuen Abschnitt 7 „Ein­satz­ab­lauf im Hil­fe­leis­tungs­ein­satz" mit Rege­lungen aus der FwDV 13/1 „Die Gruppe im tech­ni­schen Hil­fe­leis­tungs­ein­satz". Da auch die grundsätzli­chen Abschnitte der FwDV 13/1 inhalt­lich in der FwDV 3 hin­rei­chend beschrieben sind, ersetzt die erwei­terte FwDV 3 die bis­he­rige FwDV 13/1 ins­ge­samt. Die FwDV 13/1 wird daher außer Kraft gesetzt.