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von Innenministerium Baden-Württemberg

Überar­bei­tung der FwDVen 3, 4 und 5
-Aus­bil­dungs­an­lei­tung für die Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg „Ein­heiten im Löschein­satz“-

Der Aus­schuss Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Kata­stro­phen­schutz und zivile Ver­tei­di­gung des Arbeits­kreises V der Ständigen Kon­fe­renz der Innen­mi­nister und -sena­toren der Län-der hat in seiner Sit­zung am 03./04. März 2004 in Erfurt beschlossen, dass die wei­tere Überar­bei­tung der FwDVen 3, 4 und 5 vor­erst zurückge­stellt wird.

Mit der beigefügten Aus­bil­dungs­an­lei­tung für die Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg „Ein­heiten im Löschein­satz“ wird den aktu­ellen ein­satz­tak­ti­schen Gege­ben­heiten Rech-nung getragen. Im übrigen sind die Feu­er­wehr-Dienst­vor­schriften 3, 4 und 5 nach wie vor gültig. Wir emp­fehlen des­halb, im Vor­griff auf die Anpas­sung der FwDVen 3, 4 und 5 bei der Aus­bil­dung und dem Ein­satz von Feu­er­wehr­angehörigen ent­spre­chend der beigefüg-ten Aus­bil­dungs­an­lei­tung für die Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg „Ein­heiten im Löschein­satz“ zu ver­fahren.

Die Aus­bil­dungs­an­lei­tung ist mit dem Arbeits­kreis Aus­bil­dung des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bands, dem Arbeits­kreis Aus­bil­dung der Arbeits­ge­mein­schaft der Leiter der Berufs­feu­er­wehren, den für die Aus­bil­dung zuständigen Ver­tre­tern der Arbeits­ge­mein­schaft der Kreis-brand­meister und der Arbeits­ge­mein­schaft der Feu­er­wehren mit haupt­be­ruf­li­chen Kräften abge­stimmt.

Wir bitten, die Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg ent­spre­chend zu unter­richten.

gez. Rolf Schmid