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von IM / LFS-BW / GUV

Infor­ma­tion LFS BW:

Die Unfall­kasse Baden-Württem­berg (UKBW) hat eine Infor­ma­tion, GUV-I 8624, Aus­gabe Sep­tember 2004, Aus­bil­dung - Arbeiten mit der Motorsäge her­aus­ge­geben, die auch Emp­feh­lungen für die Feu­er­wehr und deren Aus­bil­dung enthält; die Motorsäge ist seit einigen Jahren Bestand­teil der Bela­dung der LF. Zur glei­chen Zeit gibt es Ände­rungen bei der bisher kos­ten­freien Aus­bil­dung der Feu­er­wehren im Umgang mit Motorsägen durch die Lan­des­forst­ver­wal­tung. All dies ist für Innen­mi­nis­te­rium und Lan­des­feu­er­wehr­schule Anlass zu vor­lie­gendem Hin­weis (siehe Datei­an­hang).

Infor­ma­tion Unfall­kasse BW:

Neue GUV-Infor­ma­tion: „Aus­bil­dung - Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624)

Arbeiten, die mit der Motorsäge ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefährdungs­po­ten­tial ver­bunden. Um Unfälle zu ver­meiden, darf der Unter­nehmer nur Ver­si­cherte für Arbeiten mit der Motorsäge ein­setzen, die persönlich und fach­lich geeignet sind. Die fach­liche und persönliche Eig­nung ist die Grund­lage für ein sicheres und unfall­freies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benut­zung geeig­neter Schutz­ausrüstung wird das Sicher­heits­ni­veau zusätzlich ver­bes­sert.

Die GUV-I 8624 „Aus­bil­dung - Arbeiten mit der Motorsäge“ soll dazu dienen, dem Unter­nehmer und dem Lehr­gangsträger Infor­ma­tionen für den Min­dest­um­fang der Aus­bil­dung zu geben.

Die Broschüre kann über die Unfall­kasse Baden-Württem­berg bezogen werden (siehe Anlage).