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Vollbrand eines Kleintransporters auf der K2135

Einsatz der Feuerwehr NeckarsulmLKW Brand am von Fachgruppe Öffentlichkeitsarbeit, Feuerwehr Neckarsulm

Am späten Vor­mittag des 27. Juni 2026 wurde die Feu­er­wehr Neckar­sulm zu einem LKW-Brand auf der Kreis­straße 2135 alar­miert. Beim Ein­treffen der ersten Ein­satzkräfte der Abtei­lung Dahen­feld stand ein Klein­trans­porter auf Höhe Dahen­feld bereits in Voll­brand.

Löschar­beiten

Die Ein­satzkräfte des Dahen­felder LF10 lei­teten umge­hend die Brandbekämpfung mit einer Schnell­an­griffs­lei­tung sowie einem zweiten Strahl­rohr ein. Zur Unterstützung rückte die zeit­gleich alar­mierte Abtei­lung Neckar­sulm mit einem wei­teren LF 20 und dem Wech­sel­la­der­fahr­zeug mit dem Abrollbehälter-Lösch an, um die Löschwas­ser­ver­sor­gung an der Frei­strecke sicher­zu­stellen. Ein Angriffs­trupp unter Atem­schutz der Abtei­lung Neckar­sulm brachte ein drittes Strahl­rohr zum Ein­satz. Um die ver­blie­benen Glut­nester im schwer zugängli­chen Motor­raum gezielt ablöschen zu können, mussten die Ein­satzkräfte die Motor­haube des Trans­por­ters gewaltsam mit einem hydrau­li­schen Spreizer öffnen. Da der Ein­satz bei den aktu­ellen Tem­pe­ra­turen kräfte­zeh­rend war, brachte der Gerätewagen Trans­port fri­sche Ein­satz­klei­dung zum Wech­seln sowie Getränke für die Feu­er­wehr­leute an die Ein­satz­stelle.

Glück im Unglück

Trotz des hef­tigen Brandes gab es keine Ver­letzten. Ein Überg­reifen der Flammen auf das direkt angren­zende, tro­ckene Getrei­de­feld konnte erfolg­reich ver­hin­dert werden. Hierbei zeigte sich eine starke Nach­bar­schafts­hilfe: Ein in der Nähe arbei­tender Rau­pen­fahrer unterstützte noch vor ein­treffen der Feu­er­wehr geis­tes­ge­genwärtig und half dabei, das Feld recht­zeitig zu schützen indem er eine Schneise zwi­schen Feld und Fahr­zeug zog.

Sach­schaden an der Fahr­bahn

Die Polizei war vor Ort, um die Unfall­stelle abzu­si­chern und die Ermitt­lungen zur Brand­ur­sache auf­zu­nehmen. Da der Fahr­bahn­belag durch die enorme Hit­ze­ent­wick­lung des bren­nenden Fahr­zeugs stark beschädigt wurde, verständigte die Feu­er­wehr die zuständige Straßenmeis­terei zur Begut­ach­tung und Beschil­de­rung der Straße.