Am gestrigen Donnerstag musste die Feuerwehr neben ein paar Alarmen durch automatische Brandmeldeanlagen (BMA) auch bei einer ca. 50 m langen Ölspur in der Obereisesheimer Straße tätig werden.
Um 22.30 Uhr wurde ein Brand in der Friedrich-Ebert-Straße gemeldet. In der Küche eines Mehrfamilienhauses war eine Spülmaschine in Brand geraten. Einsatzkräfte unter Atemschutz bauten die Maschine kurzerhand aus und beförderten diese ins Freie. Anschließend wurde der betroffene Bereich mit einer Wärmebildkamera kontrolliert und die Wohnung belüftet.
Nur 26 Minuten später kam es zu einem Paralleleinsatz in der Hans-Rießer-Straße. Dort war laut Anrufer Müll in Brand geraten. Wie sich vor Ort jedoch herausstellte, handelte es sich um eine beaufsichtigte Feuerstelle zur Verbrennung von Müll. Der Verursacher wurde entsprechend belehrt und die Einsatzstelle an die Polizei übergeben.
Kleiner Hinweis: Das Verbrennen von Müll ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Es stellt eine ernsthafte Ordnungswidrigkeit dar und kann in bestimmten Fällen sogar als Straftat geahndet werden. Hierzu schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) auf Bundesebene vor, dass Abfälle grundsätzlich verwertet oder in dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden müssen. Ein Verbrennen im eigenen Garten oder in häuslichen Feuerstätten (außer bei dafür zugelassenen Brennstoffen wie trockenem Holz) ist grundsätzlich verboten.





