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Melderalarme und brennende Spülmaschine

Einsatz der Feuerwehr HeilbronnZusammenfassung mehrerer Einsätze am von Feuerwehr Heilbronn

Am gest­rigen Don­nerstag musste die Feu­er­wehr neben ein paar Alarmen durch auto­ma­ti­sche Brand­mel­de­an­lagen (BMA) auch bei einer ca. 50 m langen Ölspur in der Ober­ei­sesheimer Straße tätig werden.

Um 22.30 Uhr wurde ein Brand in der Fried­rich-Ebert-Straße gemeldet. In der Küche eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses war eine Spülma­schine in Brand geraten. Ein­satzkräfte unter Atem­schutz bauten die Maschine kur­zer­hand aus und beförderten diese ins Freie. Anschließend wurde der betrof­fene Bereich mit einer Wärme­bild­ka­mera kon­trol­liert und die Woh­nung belüftet.

Nur 26 Minuten später kam es zu einem Par­al­lel­ein­satz in der Hans-Rießer-Straße. Dort war laut Anrufer Müll in Brand geraten. Wie sich vor Ort jedoch her­aus­stellte, han­delte es sich um eine beauf­sich­tigte Feu­er­stelle zur Ver­bren­nung von Müll. Der Ver­ur­sa­cher wurde ent­spre­chend belehrt und die Ein­satz­stelle an die Polizei überg­eben.

Kleiner Hin­weis: Das Ver­brennen von Müll ist kei­nes­falls ein Kava­liers­de­likt. Es stellt eine ernst­hafte Ord­nungs­wid­rig­keit dar und kann in bestimmten Fällen sogar als Straftat geahndet werden. Hierzu schreibt das Kreis­lauf­wirt­schafts­ge­setz (KrWG) auf Bun­des­ebene vor, dass Abfälle grundsätzlich ver­wertet oder in dafür zuge­las­senen Anlagen besei­tigt werden müssen. Ein Ver­brennen im eigenen Garten oder in häusli­chen Feu­erstätten (außer bei dafür zuge­las­senen Brenn­stoffen wie tro­ckenem Holz) ist grundsätzlich ver­boten.