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Immer wieder kommt es zu unnötigen Einsätzen der Feuerwehr. Dem Verursacher eines absichtlich ausgelösten Fehlalarms droht eine saftige Rechnung

Heilbronnvon Heilbronner Stimme

Ver­mehrt rückt die Feu­er­wehr aus, weil jemand mit voller Absicht den Not­fall­knopf drückt, obwohl es nicht brennt

Von Heil­bronner Stimme Redak­teurin Heike Kin­kopf

Ins­ge­samt 1.890 Einsätze hat die Heil­bronner Feu­er­wehr ver­gan­genes Jahr absol­viert. Dazu gehören an die 560 blinde Alarme, ausgelöst bei­spiels­weise durch eine defekte Brand­mel­de­an­lage. „Böswil­lige Fehl­alarme“, wie die Feu­er­wehr sie nennt, sind mit 66 Fällen ver­gleichs­weise selten. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Jahr davor aber nahezu ver­dop­pelt. Kon­kret bedeutet es: Die Berufs­feu­er­wehr und oft auch die ehren­amt­li­chen Mit­glieder der Frei­wil­ligen Abtei­lungen lassen im Schnitt mehr als ein Mal in der Woche alles stehen und liegen, um überflüssi­ger­weise auszurücken.

Manche Übeltäter machen sich einen Spaß daraus, sagt Jürgen Vogt, Spre­cher der Heil­bronner Feu­er­wehr. Die Ver­ur­sa­cher seien manchmal in Schulen zu finden. Häufig löse ein Bewohner einer Flücht­lings­un­ter­kunft in der Austraße mut­willig einen Alarm aus. Ellen­bogen raus und in das kleine rote Kästchen des Brand­mel­ders gerammt. Der Grund? Oft seien die Bewohner frus­triert, meint Vogt. Manchmal lösten sie den Alarm aus und verließen das Gebäude trotzdem nicht. Vor einigen Jahren habe es eine Phase gegeben, da sei die Feu­er­wehr drei, vier Mal am Tag wegen eines der­ar­tigen Vor­falls ausgerückt. Sel­tener pas­siert es, dass jemand die 112 wählt und glaub­haft eine völlig frei erfun­dene Geschichte über ein angeb­li­ches Feuer erzählt. Aber auch das kommt vor.

Kon­se­quenzen Ist bekannt, wer einen Fehl­alarm absicht­lich ausgelöst hat, drohen Kon­se­quenzen – zumin­dest in der Theorie. „Wenn klar ist, wer es war, kann der eine Rech­nung erhalten“, sagt Vogt. In einem Fall habe ein Bewohner der Austraße den Melder mit der Hand ein­ge­schlagen und sich dabei ver­letzt. Eine Blut­spur habe sich bis in dessen Zimmer gezogen. Die Polizei nahm den Vor­gang auf. Bewohner einer Flücht­lings­un­ter­kunft zahlen die Rech­nung in der Regel aus Geld­mangel nicht. Die Kosten werden intern zwi­schen Feu­er­wehr und der Stadt Heil­bronn ver­rechnet.

Die Kosten für einen böswil­ligen Alarm belaufen sich auf etwa 800 bis 1000 Euro. Die Summe sei abhängig von der Dauer des Ein­satzes, sagt Vogt. Das Gebäude wird geräumt. Feu­er­wehrmänner überprüfen die Räume. Sie wech­seln die kaputte Scheibe des Brand­mel­ders aus. Es werde geklärt, ob Absicht oder etwa ein Defekt hinter einem Alarm steckt. Das könne schnell eine halbe Stunde und länger dauern.

Täter­er­mitt­lung Erlaubt sich ein Schüler einen schlechten Scherz, ist der selten aus­findig zu machen. Es sei denn, er wird vom Haus­meister oder einem Lehrer dabei beob­achtet. Oder der Ver­ur­sa­cher prahlt mit seiner Tat in Chats oder im Internet. Dann geht mögli­cher­weise eine Rech­nung raus. Mut­willig ausgelöste Fehl­alarme meldet die Feu­er­wehr der Polizei zur Täter­er­mitt­lung, erklärt Claudia Küpper, Rat­haus­spre­cherin. Erst nach einer Gerichts­ver­hand­lung könne eine Gebühr in Rech­nung gestellt werden. Dies komme äußerst selten vor.