Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Gesetz zur weiteren Stärkung des Ehrenamtes

Guten Tag,

der Bundesrat hat am 21. September 2007 dem Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zugestimmt. Die Vorschrift ist im Bundesgesetzblatt 2007, I Seite 2332 veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft.

Das Gesetz bringt unter anderem für die Feuerwehren steuerliche Verbesserungen. Die Übungsleiterpauschale wurde von 1.848 Euro auf 2.100 Euro pro Jahr angehoben.

Entgegen vieler Veröffentlichungen kann der Freibetrag von 500 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Tätigkeit nur dann in Anspruch genommen werden, wenn auch tatsächlich Geld geflossen ist beispielsweise vom Verband zum Vorsitzenden. Ohne Geldfluss kann ein Pauschbetrag oder Ähnliches nicht in Anspruch genommen werden!

Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf die Anlagen.

Mit herzlichen Grüßen

Willi DongusGeschäftsführerLandesfeuerwehrverband Baden-WürttembergRöhrer Weg 1271032 BöblingenTel. 07031 727011Fax 07031 727015E-Mail verbandfeuerwehr-bw.dewww.feuerwehr-bw.de