Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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GEMA-Rahmenvertrag regelt pauschal abgegoltene Musiknutzungen für 2019 und 2020

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) einen Rahmenvertrag für die Jahre 2019 und 2020 geschlossen.

Danach sind Musiknutzungen der Feuerwehren, deren Abteilungen, der Stadt- und Kreisfeuerwehrverbände sowie des Landesfeuerwehrverbandes durch den günstigen Jahrespauschalbetrag abgegolten, sofern die Veranstaltungen/Musikwiedergaben im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als alleiniger Veranstalter durch eine Feuerwehr, eine Feuerwehrabteilung oder einen Feuerwehrverband durchgeführt und bei der GEMA fünf Tage vor Stattfinden der Veranstaltung mitgeteilt werden.

Weitere Informationen zum Rahmenvertrag finden Sie hier:
http://www.fwvbw.de/die-gema,97.html

Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg